In einer Fahrradfreundlichen Schule gehört das Rad wie selbstverständlich zum Alltag dazu, und das nicht nur als Transportmittel zum Schulgelände, sondern auch als Bestandteil des Schullebens:
Wer mit dem Fahrrad zur Schule fährt, erhält von der Schule bestmögliche Unterstützung bei der Routenplanung sowie echten Service vor Ort in Form von guten Abstellmöglichkeiten und Reparaturhilfen. Gemeinsame Aktionen mit dem Rad, die Teilnahme an Fahrrad-Kampagnen und die Einbeziehung des Themas „Fahrrad“ in den Unterricht motivieren dazu, sich immer wieder mit dem Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel auseinanderzusetzen.
So wird ein Schulklima geschaffen, das es Lehrenden, Lernenden und Eltern so einfach wie möglich macht, sich für das Fahrrad als Verkehrsmittel erster Wahl zu entscheiden.
An den meisten der rund 900 Schulen in Schleswig-Holstein lässt sich dasselbe Phänomen beobachten: Schülerinnen und Schüler kommen immer seltener eigenständig zur Schule. Stattdessen werden sie von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht. Die Verkehrsstrukturen im Umfeld der Schulen sind für die kurzzeitige aber sehr intensive Nutzung durch PKWs nicht ausgelegt. So entstehen häufig problematische und gefährliche Situationen für diejenigen, die zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule kommen.
Als Alternative zum sogenannten Elterntaxi bietet sich für kurze und mittellange Strecken bis 5 Kilometer besonders das Fahrrad an, das neben der Reduzierung des Autoverkehrs vor der Schule auch weitere Vorteile mit sich bringt: Rad fahren ist umweltfreundlich, es sorgt für mehr Bewegung an der frischen Luft, stärkt das Immunsystem und fördert die Selbstständigkeit. Wer dann wach an der Schule ankommt, kann gleich konzentriert im Unterricht durchstarten.
An vielen Schulen spielt das Fahrrad bereits eine große Rolle: Aktionen wie die Teilnahme an Kampagnen wie Schulradeln, die Planung von Ausflügen mit dem Fahrrad oder die Einrichtung einer Fahrrad-AG zeugen davon. Doch geraten diese Aktionen oft wieder in Vergessenheit, spätestens aber dann, wenn die engagierten Personen sich anderweitig orientieren und keine Nachfolge gefunden wird.
Mit der Auszeichnung zur Fahrradfreundlichen Schule können Sie das ganze Jahr über auch in der Öffentlichkeit auf das erfolgreiche Engagement im Großen und Kleinen an Ihrer Schule hinweisen und werben. So werden neu hinzugekommene Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern darauf aufmerksam und beteiligen sich. Der für die Auszeichnung entwickelte Kriterienkatalog zur Fahrradfreundlichen Schule macht es neuen Teams leicht, an den aktuellen Stand anzuknüpfen und weitere Ideen in die Tat umzusetzen. So wird die Fahrradfreundlichkeit zum Selbstläufer.
Die Auszeichnung ist ebenso ein Pluspunkt und hebt Sie positiv von anderen Schulen ab.
Die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Schule“ des ADFC Schleswig-Holstein erfolgt als Selbstevaluation. Dieses Angebot richtet sich an alle Schulen in Schleswig-Holstein von der Grundschule bis zum Berufsbildungszentrum. Die eigene Bewertung wird anhand der acht Kriterien durchgeführt, die nachfolgend ausführlich beschrieben sind.
Die Ergebnisse werden in ein Formular eingetragen und zusammen mit den zugehörigen Nachweisen und Belegen dort hochgeladen.
Der ADFC Schleswig-Holstein überprüft die Angaben und besucht ausgewählte Schulen. Sind alle Kriterien erfüllt, erhält die Schule eine Plakette mit dem Logo "Wir sind Fahrradfreundliche Schule", die im oder am Schulgebäude angebracht werden kann.
Die Auszeichnung ist drei Jahre lang gültig und darf in diesem Zeitraum auf der Schul-Homepage sowie in Anschreiben und Präsentationen der Schule verwendet werden. Danach kann die Auszeichnung erneut für weitere drei Jahre beantragt werden.
Für den gesamten Prozess bietet der ADFC Schleswig-Holstein seine Unterstützung an.
Wir haben für jedes Kriterium eine ausführliche Erläuterung mit Hilfestellungen, Leitfäden und "Best Practice"-Beispielen zusammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus Fragen oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen das Projektteam gerne per Mail oder Telefon beratend zur Verfügung.
Hier haben wir einige Fragen und Antworten rund um die Auszeichnung "Fahrradfreundliche Schule" des ADFC Schleswig-Holstein zusammgestellt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann melden Sie sich doch einfach bei uns unter kontakt@fahrradfreundliche-schule.de.
Es gibt keine Altersgrenze, ab der Kinder das Fahrrad für den Schulweg nutzen dürfen; gleiches gilt für den Roller. Es liegt bei den Eltern, den Schulweg mit den Kindern zu üben und dann in eigener Verantwortung zu entscheiden, wann das Kind bereit ist, mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Als Schule können Sie natürlich mit den Eltern im Gespräch sein, ohne Verbote und Gebote zu starren Altersgrenzen auszusprechen.
Die von uns aufgestellten acht Kriterien stellen die Mindestvoraussetzung dar, um sich als Fahrradfreundliche Schule auszeichnen zu lassen. Es bestehen über diese acht Kriterien hinaus weitere Möglichkeiten, das Thema Radfahren an Ihrer Schule zu fördern. Diese Möglichkeiten haben wir in der Beschreibung der Kriterien beispielhaft mit aufgeführt, sind jedoch auch sprachlich als ergänzende Maßnahmen formuliert. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung plausibel darlegen können, wie Sie die noch ausstehenden Kriterien innerhalb des Jahres der Bewerbung erfüllen wollen, behalten wir uns vor, die Auszeichnung auch vorab zu vergeben. Sollten Sie bei einigen Kriterien theoretische oder praktische Probleme haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen und wir überlegen zusammen, wie wir zu einer Lösung kommen können.
Sie haben ab sofort die Möglichkeit, Ihre Schule für die Auszeichnung anzumelden. Die Projektlaufzeit endet 2026, somit haben Sie bis dahin auch Zeit, die dreijährige Auszeichnung zu erhalten. Sollten Sie sich für die Auszeichnung erst 2026 bewerben, ist diese bis einschließlich 2029 gültig.
Gute Radabstellanlagen sind jederzeit gut zugänglich und ermöglichen das diebstahlsichere Anschließen des Fahrrads ohne großes Schädigungspotential. Wir empfehlen die Fahrradbügel gegenüber den Vorderradhalterungen. Idealerweise sind die Abstellanlagen überdacht und beleuchtet.
Die Anzahl der Abstellanlagen richtet sich nach der Größe Ihrer Schule: Für Grundschulen ein Verhältnis von 1:5 (hier darf die Hälfte der erforderlichen Stellplätze für Roller konzipiert sein). Weiterführende Schulen müssen ein Verhältnis von 1:3 für Fahrräder vorhalten.
Der Mobilitätskompass ist die verschriftliche Vorstellung der geplanten Maßnahmen ähnlich eines Konzepts, um eine Fahrradfreundliche Schule zu werden.
Unter Kriterium 2 finden Sie ein Beispiel mit Textbausteinen, das Sie verwenden können.
Die Auszeichnung ist für alle Schularten vollständig kostenfrei. Möglich wird dies durch die Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie der Bingo! Umweltlotterie.
Die an der Schule umgesetzten Maßnahmen müssen jedoch aus den eigenen Mitteln finanziert werden.
Gerne steht Ihnen das Projektteam des ADFC Schleswig-Holstein unter kontakt [at] fahrradfreundliche-schule.de für Fragen und Beratung zur Verfügung.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.