Die Welt unsere Kinder hat sich verändert. Durch den stetig zunehmenden Verkehr und schwindende öffentliche Freiräume wurde die eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen über Jahre hinweg immer weiter eingeschränkt. Wir finden: Es ist Zeit für eine Kehrtwende!
Weniger „Elterntaxis“ bedeuten nicht nur eine spürbare Reduzierung des Autoverkehrs und mehr Sicherheit vor dem Schulgebäude und auf den Freizeitwegen. Wer aktiv, nachhaltig und selbstständig unterwegs ist, profitiert auf ganzer Linie:
Wir wollen Kinder und Jugendliche ermutigen und befähigen, das Fahrrad als ihr primäres Verkehrsmittel zu entdecken. Dafür entwickeln wir in unseren Projekten und Angeboten passende Maßnahmen und Strategien, die flexibel auf verschiedene Standorte übertragbar sind.
Unser Engagement endet nicht am Schultor. Wir sind sowohl auf politischer Ebene aktiv, um Forderungen für mehr Verkehrssicherheit von Kindern durchzusetzen, als auch mit unseren Ortsgruppen direkt vor Ort. Von Radfahrschulen bis hin zu Mobilitätskisten für Kitas begleiten wir den Nachwuchs von Anfang an.
Lassen Sie uns gemeinsam Kinderwege neu gestalten – tatkräftig, sicher und klimafreundlich! Schauen Sie gerne in unsere aktuellen Projekte oder melden Sie sich direkt bei uns!
Melden Sie sich hier für unseren Newsletter "Fahrradfreundliche Schule" an und bleiben Sie über Aktionen, Veranstaltungen und Entwicklung rund um fahrradfreundliche Schule und nachhaltige Mobilität informiert.
Gerne steht Ihnen das Projektteam des ADFC Schleswig-Holstein unter kontakt [at] fahrradfreundliche-schule.de für Fragen und Beratung zur Verfügung.
Hier haben wir einige Fragen und Antworten rund um die Auszeichnung "Fahrradfreundliche Schule" des ADFC Schleswig-Holstein zusammgestellt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann melden Sie sich doch einfach bei uns unter kontakt@fahrradfreundliche-schule.de.
Es gibt keine Altersgrenze, ab der Kinder das Fahrrad für den Schulweg nutzen dürfen; gleiches gilt für den Roller. Es liegt bei den Eltern, den Schulweg mit den Kindern zu üben und dann in eigener Verantwortung zu entscheiden, wann das Kind bereit ist, mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Als Schule können Sie natürlich mit den Eltern im Gespräch sein, ohne Verbote und Gebote zu starren Altersgrenzen auszusprechen. Eine gute Übersicht bietet das Informationsschreiben “Radfahren zur Grundschule” des Schulamts für die Landeshauptstadt Kiel.
Die von uns aufgestellten acht Kriterien stellen die Mindestvoraussetzung dar, um sich als Fahrradfreundliche Schule auszeichnen zu lassen. Es bestehen über diese acht Kriterien hinaus weitere Möglichkeiten, das Thema Radfahren an Ihrer Schule zu fördern. Diese Möglichkeiten haben wir in der Beschreibung der Kriterien beispielhaft mit aufgeführt, sind jedoch auch sprachlich als ergänzende Maßnahmen formuliert. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung plausibel darlegen können, wie Sie die noch ausstehenden Kriterien innerhalb des Jahres der Bewerbung erfüllen wollen, behalten wir uns vor, die Auszeichnung auch vorab zu vergeben. Sollten Sie bei einigen Kriterien theoretische oder praktische Probleme haben, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen und wir überlegen zusammen, wie wir zu einer Lösung kommen können.
Sie haben ab sofort die Möglichkeit, Ihre Schule für die Auszeichnung anzumelden. Die Projektlaufzeit endet 2026, somit haben Sie bis dahin auch Zeit, die dreijährige Auszeichnung zu erhalten. Sollten Sie sich für die Auszeichnung erst 2026 bewerben, ist diese bis einschließlich 2029 gültig.
Gute Radabstellanlagen sind jederzeit gut zugänglich und ermöglichen das diebstahlsichere Anschließen des Fahrrads ohne großes Schädigungspotential. Wir empfehlen die Fahrradbügel gegenüber den Vorderradhalterungen. Idealerweise sind die Abstellanlagen überdacht und beleuchtet.
Die Anzahl der Abstellanlagen richtet sich nach der Größe Ihrer Schule: Für Grundschulen ein Verhältnis von 1:5 (hier darf die Hälfte der erforderlichen Stellplätze für Roller konzipiert sein). Weiterführende Schulen müssen ein Verhältnis von 1:3 für Fahrräder vorhalten.
Der Mobilitätskompass ist die verschriftliche Vorstellung der geplanten Maßnahmen ähnlich eines Konzepts, um eine Fahrradfreundliche Schule zu werden.
Unter Kriterium 2 finden Sie ein Beispiel mit Textbausteinen, das Sie verwenden können.
Die Auszeichnung ist für alle Schularten vollständig kostenfrei. Möglich wird dies durch die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmBH (EKSH) sowie die Bingo! Umweltlotterie.
Die an der Schule umgesetzten Maßnahmen müssen jedoch aus den eigenen Mitteln finanziert werden.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
weiterlesenRadfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
weiterlesenWie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
weiterlesenMenschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
weiterlesenDas Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
weiterlesenWir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
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