Die Klimakrise schreitet voran, deshalb brauchen wir eine konsequente und zügige Mobilitätswende – mit einem starken Fahrradanteil. Dafür sind umgehend flächendeckend Radwege, Fahrradstraßen, sichere Fahrradabstellanlagen und Tempo 30 nötig. Für die Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen sind die Kommunen zuständig.
Mit den aktuellen Förderprogrammen von Land und Bund stehen endlich akzeptable Fördergelder für den Radverkehr in den Gemeinden und Städten zur Verfügung. Viele Kommunen haben sich daraufhin auf den Weg gemacht, eigene Radverkehrskonzepte zu erarbeiten oder bestehende tatsächlich umzusetzen. Doch dabei darf es nicht bleiben. Deshalb fordern wir konsequent und zügig "Rad und Tat"!
Es braucht
Nachfolgend finden Sie die ADFC-Forderungen für einige zügige Verkehrswende vor Ort und Tipps und Anleitungen zur Umsetzung.
Ob Fahrradweg, Verkehrswegeausschilderung oder Fahrradständer - entsprechende Maßnahmen kosten Geld. Und zwar nicht nur in der Umsetzung, sondern bereits in der vorbereitenden Planung und Konzeption.
Derzeit gibt es vielfältige Fördertöpfe für Kommunen. Von der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums, über Förderungen der Aktivregionen bis zur "Ab aufs Rad"-Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein gibt es viele Förderprogramme.
Eine Übersicht der Fördertöpfe bietet RAD.SH.
Sie haben Fragen zu Förderanträgen oder dem besten Fördertopf? Auch dabei kann Ihnen RAD.SH weiterhelfen.
Alle Informationen zur Förderungen, den Antragsformularen und Kontaktdaten für Fragen finden Sie hier.
Radverkehr braucht Zuständigkeit - denn nur wenn sich jemand für das Thema "Gutes Radfahren" einsetzt, findet es Eingang in die Arbeit von Politik und Verwaltung. Vielerorts wird Radfahren noch als Nischenthema abgetan oder argumentiert, dass es wichtigere Themen gibt. Deshalb braucht es Personen, die sich selbstbewusst für die Interessen der Radfahrenden vor Ort einsetzen.
Denn Radverkehrsförderung ist überwiegend kommunale Aufgabe! Vielleicht sind Sie ja die Person dafür - oder aber Sie kennen jemanden, der das übernehmen könnte. Je nach Größe Ihrer Kommune muss diese Person nicht direkt hauptberuflich in der Kommune arbeiten. Wichtig ist nur, dass sie in ihrer Arbeit von Verwaltung und Politik akzeptiert und anerkannt wird.
Für den ersten Schritt einer Radverkehrsbeauftragten empfehlen wir Argumentationshilfen, wie sie die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg erstellt hat.
Viele Städte und Gemeinden stoßen an ihre Grenzen, wenn es um den öffentlichen Straßenraum geht. Der meist geringe Platz in den Kommunen ist für weiter anwachsenden PKW-Verkehr nicht mehr geeignet. Gleichzeitig werden die Forderungen nach einer klimafreundlichen Umgestaltung der Städte und nach einer Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürger*innen immer lauter. Ebenso ist die Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen eine wichtige Forderung.
Doch womit beginnen?
Wo braucht es Radwege oder Rababstellanlagen?
Wo verlaufen Schulwege und ÖPNV-Trassen?
Hier bietet es sich an, ein Radverkehrskonzept zu erarbeiten - also ein Konzept mit Arbeitschritten zugeschnitten auf Ihre eigene Kommune. Dafür braucht man nicht zwingend ein externes Gutachterbüro, sondern kann dies mit engagierten Bürger*innen erarbeiten.
Hier sei verwiesen auf:
ADFC-Leitfaden für die Erstellung von kommunalen Radverkehrskonzepten
RAD.SH-Arbeitspapier Erstellung eines Radverkehrskonzeptes in Eigenregie
Wenn Sie sich das Konzept von einem Dienstleister erstellen lassen wollen, können Sie sich das über das Landesprogramm "Ab aufs Rad" fördern lassen.
Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren Abstellen. Wird das Fahrrad nur kurz geparkt, ist das Anschließen an einen Fahrradständer wichtiger als eine Überdachung. Die Auswertung der ADFC-Fahrradklima-Tests der letzten Jahre belegt: Fahrraddiebstahl ist eines der größten Probleme. Damit ist das sichere Fahrradparken ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Radverkehrspolitik.
Abstellanlagen an Schulen können Sie über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums fördern lassen. Das gilt ebenso an Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten. Finanziell unterstützt werden die Aufstellung von Fahrradbügeln, auch mit Überdachung, und die Errichtung von Sammelschließanlagen ab zehn Stellplätzen.
NAH.SH bietet Kommunen Förderung für Bike & Ride Anlagen und unterstützt bei Planung und Bau.
Bike+Ride-Angebote sind wichtig für ein gut funktionierendes multimodales Verkehrssystem. Einem wachsenden Bedarf stehen an vielen Bahnhöfen in Schleswig-Holstein zu wenige oder unzureichende Angebote gegenüber.
Dabei hilft Ihnen die NAH.SH GmbH:
Zuständig ist die Abteilung Bahnhöfe und Verkehrsverknüpfung.
https://unternehmen.nah.sh/de/themen/projekte/b-r-foerderung-fuer-kommunen/
Auch die DB Infostelle Fahrradparken begleitet Kommunen auf dem Weg zum eigenen Fahrradparkhaus.
Im Rahmen des Sonderprogramms Stadt & Land werden Kommunen zu allen wichtigen Aspekten rund um das Fahrradparken am Bahnhof informiert. Deutschland braucht bis 2030 bis zu 1,5 Mio. zusätzliche Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen. Das hat die Studie „Fahrradparken an Bahnhöfen“ im Rahmen der wissenschaftlichen Beratung des BMDV zur Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie gezeigt. Der Bedarf an guten Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen ist also groß, doch Planungen scheitern oft an fehlendem Wissen, geringen Planungsressourcen oder der Finanzierung. Um im Rahmen der bestehenden Förderlandschaften und Zuständigkeiten den Zubau an Radabstellanlagen und Fahrradparkhäusern zu beschleunigen, wird die Infostelle Fahrradparken am Bahnhof ab sofort Akteure zielgenau informieren. Dabei trägt sie bestehendes Wissen zusammen, ergänzt es gezielt und stellt es nutzertauglich den Akteuren, insbesondere den Kommunen, zur Verfügung.
Die Rad fahrende Kundschaft von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben legt meist Wert auf sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Ladenlokal. Kommunen sollten deshalb mobile Fahrradständer vor Ladenlokalen durch großzügige Genehmigungen oder Genehmigungsfreiheit ermöglichen.
Fahrradparkplätze am Rand von Fußgängerzonen sind ebenfalls zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels geeignet.
Hier finden Sie außerdem Empfehlungen für die passende Radabstellanlage.
Weitere Informationen für Kommunen zum Fahrradparken sind hier eingestellt.
Querungshilfen an Ortseingängen fehlen oft
Eine gute Fahrradinfrastruktur besteht aus der Kombination verschiedener, an die jeweilige Situation angepasster, baulicher Lösungen. In Schleswig-Holstein ist außerorts meist ein durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgesetzter Radweg auf einer Straßenseite für beide Fahrtrichtungen vorzufinden. Am Ortseingang ändert sich die Verkehrsführung jedoch häufig: Entweder soll der Radverkehr auf der Fahrbahn weiter geführt werden, oder es gibt Radwege auf beiden Straßenseiten für je eine Fahrtrichtung.
Radfahrende werden hier oft alleine gelassen. Außer der entsprechenden Beschilderung fehlt oft eine ausreichend dimensionierte Querungshilfe, um auf die andere Straßenseite zu gelangen oder um die sichere Aufleitung die Fahrbahn zu gewährleisten.
Gute Infrastruktur ist intuitiv und sicher
Gute Fahrradinfrastruktur lässt Radfahrende bei einem Wechsel der baulichen Ausführung nicht alleine. Komplizierte Beschilderungen sind hier fehl am Platz. Stattdessen muss die bauliche Ausführung den Weg weisen und durch ausreichende Dimensionierung ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.
Wie gute Querungen aussehen hat die AGFS NRW zusammengetragen (S.47).
Fahrradstraßen
In Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorrang. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Kraftfahrzeuge können durch Zusatzbeschilderung (bspw. Anlieger frei) erlaubt werden.
Fahrradstraßen sind ein Instrument, um den Radverkehr zu fördern. Sie können mit relativ geringem finanziellen Aufwand und in kurzer Zeit umgesetzt werden. Im Sinne einer klimafreundlichen Verkehrswende unterstützen sie die Verlagerung von Verkehrsleistung vom motorisierten Individualverkehr hin zum Fahrrad. Fahrradstraßen können Radrouten im Erschließungsstraßennetz sichtbar machen und begünstigen eine Bündelung des Radverkehrs. Sie eignen sich besonders für Schulrouten, Radschnellwege, Velorouten, Radfernwege sowie wichtige Freizeitrouten und dienen der Sicherheit und der Ordnung des Verkehrs.
Wie Kommunen im Rahmen der aktuellen Rechtsgrundlage Fahrradstraßen einrichten können, hat der ADFC Schleswig-Holstein in einer umfangreichen Handreichung dokumentiert.
Tempo 30
Verkehrssicherheit, weniger Lärm und mehr Platz für andere Verkehrsarten: Tempo 30 dient nicht nur dem Radverkehr.
Fünf gute Gründe für Tempo 30
1. Tempo 30 rettet Menschenleben
Bei Tempo 30 ist die Chance, ein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen zu bringen, wesentlich höher: Im Schnitt kommt ein Pkw nach 13,3 Metern zum Stehen. Ein Wagen, der mit Tempo 50 unterwegs ist, prallt wegen des längeren Reaktionswegs mit voller Geschwindigkeit auf eine Person oder einen Gegenstand in dieser Entfernung auf.
2. Tempo 30 verbessert das Verkehrsverhalten
Eine Verkehrskultur des Miteinanders kann sich bei Tempo 30 stärker herausbilden als bei höheren Geschwindigkeiten. Bei niedrigen Geschwindigkeiten können Autofahrer*innen das Geschehen in der Straße besser wahrnehmen. Sie haben mehr Zeit, Gefahrensituationen zu erfassen und darauf zu reagieren.
3. Tempo 30 beeinflusst die Verkehrsmittelwahl
Radfahrer*innen und Fußgänger*innen reagieren sensibel auf das Verkehrsumfeld. Niedrige Geschwindigkeiten wirken sich positiv auf die Umfeldqualität im Straßenraum aus. Sie sind daher wichtige Elemente der Förderung von Fuß- und Radverkehr. Durch mehr Menschen, die Rad fahren und zu Fuß gehen, steigt die urbane Lebensqualität weiter.
4. Tempo 30 schafft lebenswerte Städte und Gemeinden
Tempo 30 erhöht die Lebensqualität in einer Stadt oder Gemeinde. Hauptverkehrsstraßen können (wieder) zu Orten mit Aufenthaltsqualität werden, statt reine Transitstrecken von A nach B zu sein. Wenn der Verkehrslärm sinkt, wird es angenehmer, sich in der Straße aufzuhalten und Außenbereiche von Cafés oder Balkone und Terrassen zur Straßenseite zu nutzen.
5. Tempo 30 mindert den Verkehrslärm
Niedrigere Geschwindigkeiten senken die Belastung durch Straßenlärm. Der Lärmpegel sinkt durch die Verringerung der Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 durchschnittlich um ca. 3 dB(A). Das klingt nicht nach viel, verringert aber laut Umweltbundesamt den empfundenen Lärmpegel deutlich. Außerdem kommt es bei Tempo 30 seltener zu den als besonders störend empfundenen lauten Einzelereignissen wie lautstarkes Beschleunigen eines Pkws oder Motorrads.
Quelle und weitere Informationen zu Tempo 30.
Querungshilfen
Stark befahrene Straßen sind für Radfahrende und Zufußgehende kaum zu überqueren. Um den sicheren Übergang zu ermöglichen, sind sog. Querungshilfen nötig. Wichtig ist hierbei ein ausreichende Dimensionierung. Eine Querungshilfe, bei der Fahrradanhänger, Lastenrad oder Kinderwagen in die Fahrbahn ragen, bietet keine Sicherheit. Die Kombination von Querungshilfe mit Tempo 30 kann das Sicherheitsniveau weiter erhöhen.
Falschparker auf Radwegen sind nicht nur ein Ärgernis, sie gefährden die Sicherheit von Radfahrenden!
Scheinbar keine große Sache: Kurz das Kind in der Kita abgegeben, schnell beim Bäcker Brötchen geholt oder ein Paket zur Post gebracht - auf dem Rad- oder Gehweg zu halten oder zu parken wird gerne als Kavaliersdelikt angesehen. Durch Parken auf Radwegen und Schutzstreifen werden Radfahrende in den oft gefährlichen fließenden Straßenverkehr gedrängt (oder verbotenerweise auf den Gehweg) und das Parken in Kreuzungen blockiert Sichtachsen, auf die insbesondere Kinder angewiesen sind. Polizei und Ordnungsämter schauen oft weg und beseitigen das gefährdende Hindernis nur selten.
Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick nach Baden-Württemberg. Ein Erlass des dortigen Verkehrsministerium weist die Behörden zu folgenden Handlungen an:
Der ADFC Schleswig-Holstein findet: Was in Baden-Württemberg geht, muss auch in Schleswig-Holstein gelten. Deshalb fordert der ADFC Schleswig-Holstein einen "Falschparkererlass" auch für Schleswig-Holstein!
Informationen des ADFC Baden-Württemberg zum "Falschparkererlass"
Der Platz auf den Straßen ist knapp: Immer mehr Autos auf den Straßen bedeuten auch immer mehr Parkplätze. Platz, der dem Radverkehr an vielen Stellen fehlt. Deshalb fordert der ADFC Schleswig-Holstein, den Platz auf den Straßen fair zu verteilen:
Wie ganze Stadtquartiere ohne Durchgangsverkehr aussehen und welche Vorteile dies für das Zusammenleben bringt, zeigen die sog. Superblocks in Barcelona.
Kreuzungen und Einmündungen sind wahre Hotspots für Unfälle mit Radfahrenden. Im Gegensatz zu den Niederlanden, wo bereits die meisten Kreuzung zu geschützen Kreuzungen umgebaut wurden, ist das Risiko, in Deutschland als Radfahrer*in an einer Kreuzung tödlich zu verunglücken, fast dreimal so hoch.
Was bieten geschütze Kreuzungen?
Aufpflasterungen an Einmündungen
An Einmündungen in Vorfahrtsstraßen haben Radfahrende auf dem begleitenden Radweg ebenfalls Vorfahrt. Die Infrastrukur vermittelt Autofahrenden oftmals ein gegenteiligen EIndruck, denn der Radweg ist entweder unterbrochen oder bis auf Fahrbahnniveau abgesenkt.
Stattdessen sollten Radwege an Einmündungen aufgepflastert werden. Vom Fahrbahnniveau ist so eine Rampe zu überfahren - abbiegen durch PKW und LKW ist so nur noch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit möglich.
Umfangreiche Informationen zu sicheren Kreuzungen und Einmündungen finden Sie im ADFC Faktenpapier.
Gute Radwege sind selbsterklärend. Nutzer*innen sind nicht auf einen Schilderwald oder auf spezielle Ortskenntnisse angewiesen.
Was macht eine verständliche Verkehrsführung für Radfahrende aus?
Wie gute Radwege und Führungsformen aussehen sollten, hat der ADFC im Booklet So geht Verkehrswende zusammengestellt.
Sie haben Fragen zur Radverkehrsförderung bei sich vor Ort? Dann wenden Sie sich gerne an unsere ADFC-Aktiven in Ihrer Kommune. Die Ansprechpersonen und Kontaktdaten finden Sie hier.
Gerne beraten wir Sie auch ausführlich im Zuge unseres Beratungsangebotes Mobilitätsmentoren Schleswig-Holstein. Dieses kostenlose Angebot richtet sich speziell an Bürger*innen von Kommunen mit weniger als 5.000 Einwohner*innen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.