4. Kriterium: Ausreichend gute Radabstellanlagen
Es gibt ausreichend gute Radabstellanlagen für alle Personen der Schulgemeinschaft - denn nur wer sein Fahrrad auch nach dem Unterricht wiederbekommt, nutzt es, um damit zur Schule zu kommen.
Wer mit dem Fahrrad zur Schule kommt, ist darauf angewiesen, dass das Fahrrad sicher vor Diebstahl und Beschädigung abgestellt werden kann. Eine Schule muss daher über eine ausreichende Anzahl an guten Radabstellanlagen verfügen, um fahrradfreundlich zu sein.
Nachweis: Bilder der Radabstellanlagen und zahlenmäßige Übersicht, ggf. Lageplan bei größerem Schulgelände.
Wieviel Abstellmöglichkeiten sind notwendig?
Eine fahrradfreundliche Schule muss eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellanlagen bereitstellen.
Für Grundschulen liegt der Richtwert bei einem Verhältnis von 1:5, also einer Abstellmöglichkeit pro fünf an der Schule lehrende, lernende oder arbeitende Personen. An Grundschulen darf die Hälfte der erforderlichen Stellplätze für Roller konzipiert sein.
Weiterführende Schulen müssen ein Verhältnis von 1:3 für Fahrräder vorhalten.
Damit die Stellplätze uneingeschränkt zur Verfügung stehen, sollten abgestellte, „vergessene Schrotträder“ regelmäßig entfernt werden.
Doch was macht eine gute Radabstellanlage aus?
Die Qualität einer Radabstellanlage hängt stark vom Standort und den Bedürfnissen der Nutzer*innen ab. An Grundschulen werden mehr Kinderräder und -roller abgestellt, auch mit Lastenrädern in der Hol- und Bringzeit ist hier zu rechnen. An weiterführenden Schulen sind Abstellmöglichkeiten überwiegend für große Fahrräder wichtig.
Welches Modell ist geeignet?
Für die Schule sind Fahrradbügel das zu empfehlende Mittel zwischen der Luxusversion „abschließbare Fahrradbox“ und den als „Speichenkiller“ verpönten Vorderradhaltern. Welche der zahlreichen Fahrradbügelvarianten Sie wählen, ist dabei zweitrangig. Ein Fahrradbügel entspricht zwei Abstellmöglichkeiten. Weitere vom ADFC geprüfte Modelle von regulären Fahrradständern finden Sie im blauen Kasten.
Was ist bei der Planung zu beachten?
Die Abstellanlage sollte so nahe wie möglich am Schulgebäude platziert werden, aber dabei nicht die Schulhofnutzung und den Zugang zum Gebäude einschränken. Die Zufahrt zur Abstellanlage bzw. ihr Verlassen mit dem Rad sollte ohne Behinderung durch den Gegenverkehr möglich sein.
Bei der Installation von Fahrradbügeln ist der ausreichende Abstand der Bügel voneinander zu beachten; das ausgewählte Modell sollte mit einer Querstange ausgerüstet sein, die tief genug angebracht ist, um kleinere Räder und Roller daran festzuschließen.
Eine gute Beleuchtung und, wenn möglich, eine Überdachung sind sinnvoll.
Fördermöglichkeiten
Mit dem Förderprogramm "Ab aufs Rad" unterstützt das Land Schleswig-Holstein investive und nicht-investive Vorhaben in verschiedenen Bereichen des Radverkehrs. Über das Programm können Schulträger Förderungen beantragen, deren Kosten die Bagatellgrenze von 7.500€ überschreiten.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landes Schleswig-Holstein.
Werden Sie Fahrradfreundliche Schule!
Ihre Schule verfügt bereits über
- gute Radabstellanlagen für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte
- einen Schulradwegplan
- Reparaturwerkzeug für Fahrräder
- ein engagiertes Team bei Fahrrad-Kampagnen
- spannenden Unterricht rund ums Rad
Dann lassen Sie sich doch kostenfrei vom ADFC Schleswig-Holstein bewerten und auszeichnen!