Ein Kind stellt sein Fahrrad unter einem Dach ab

4. Kriterium: Ausreichend gute Radabstellanlagen

Es gibt ausreichend gute Radabstellanlagen für alle Personen der Schulgemeinschaft - denn nur wer sein Fahrrad auch nach dem Unterricht wiederbekommt, nutzt es, um damit zur Schule zu kommen.

Wer mit dem Fahrrad zur Schule kommt, ist darauf angewiesen, dass das Fahrrad sicher vor Diebstahl und Beschädigung abgestellt werden kann. Eine Schule muss daher über eine ausreichende Anzahl an guten Radabstellanlagen verfügen, um fahrradfreundlich zu sein.

Wieviel Abstellmöglichkeiten sind notwendig?

Eine fahrradfreundliche Schule muss eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellanlagen bereitstellen.

Für Grundschulen liegt der Richtwert bei einem Verhältnis von 1:5, also einer Abstellmöglichkeit pro fünf an der Schule lehrende, lernende oder arbeitende Personen. An Grundschulen darf die Hälfte der erforderlichen Stellplätze für Roller konzipiert sein.
Weiterführende Schulen müssen ein Verhältnis von 1:3 für Fahrräder vorhalten.
Damit die Stellplätze uneingeschränkt zur Verfügung stehen, sollten abgestellte, „vergessene Schrotträder“ regelmäßig entfernt werden.

Doch was macht eine gute Radabstellanlage aus?

Die Qualität einer Radabstellanlage hängt stark vom Standort und den Bedürfnissen der Nutzer*innen ab. An Grundschulen werden mehr Kinderräder und -roller abgestellt, auch mit Lastenrädern in der Hol- und Bringzeit ist hier zu rechnen. An weiterführenden Schulen sind Abstellmöglichkeiten überwiegend für große Fahrräder wichtig.

Welches Modell ist geeignet?

Für die Schule sind Fahrradbügel das zu empfehlende Mittel zwischen der Luxusversion „abschließbare Fahrradbox“ und den als „Speichenkiller“ verpönten Vorderradhaltern. Welche der zahlreichen Fahrradbügelvarianten Sie wählen, ist dabei zweitrangig. Ein Fahrradbügel entspricht zwei Abstellmöglichkeiten. Weitere vom ADFC geprüfte Modelle von regulären Fahrradständern finden Sie im blauen Kasten.

Was ist bei der Planung zu beachten?

Die Abstellanlage sollte so nahe wie möglich am Schulgebäude platziert werden, aber dabei nicht die Schulhofnutzung und den Zugang zum Gebäude einschränken. Die Zufahrt zur Abstellanlage bzw. ihr Verlassen mit dem Rad sollte ohne Behinderung durch den Gegenverkehr möglich sein.
Bei der Installation von Fahrradbügeln ist der ausreichende Abstand der Bügel voneinander zu beachten; das ausgewählte Modell sollte mit einer Querstange ausgerüstet sein, die tief genug angebracht ist, um kleinere Räder und Roller daran festzuschließen.
Eine gute Beleuchtung und, wenn möglich, eine Überdachung sind sinnvoll.

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Ihre Schule verfügt bereits über

  • gute Radabstellanlagen für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte
  • einen Schulradwegplan
  • Reparaturwerkzeug für Fahrräder
  • ein engagiertes Team bei Fahrrad-Kampagnen
  • spannenden Unterricht rund ums Rad

Dann lassen Sie sich doch kostenfrei vom ADFC Schleswig-Holstein bewerten und auszeichnen!

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https://sh.adfc.de/artikel/4-kriterium-einer-fahrradfreundliche-schule-gute-radabstellanlagen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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