1. Kriterium: Fahrradbeauftragte*r
An jeder Fahhradfreundlichen Schule gibt es eine Lehrkraft, die als Fahrradbeauftragte*r benannt und allen an der Schule als Ansprechperson bekannt ist.
Um eine Fahrradfreundliche Schule zu sein, müssen alle damit verbundenen großen und kleinen Aktionen zentral koordiniert werden. Daher ist es wichtig, eine Person zum*zur Fahrradbeauftragen der Schule zu benennen, die darauf achtet, dass alle Kriterien für die Auszeichnung zur Fahrradfreundlichen Schule erfüllt werden und dass das Radfahren im Selbstverständnis der Schule verankert wird.
Für diese Position sind keine tiefer greifenden theoretischen und praktischen Kenntnisse im Themenbereich Fahrrad notwendig. Viel wichtiger als z. B. Fachwissen zur Durchführung von komplizierten Fahrradreparaturen oder die Teilnahme an Radsportwettbewerben sind die eigene Begeisterung für das Radfahren und die Fähigkeit, andere Menschen an der Schule dabei mitzunehmen.
Der*die Fahrradbeauftragte sollte in der Schulgemeinschaft allen bekannt und gut vernetzt sein, über Organisationstalent verfügen und gut kommunizieren können. Für die Legitimation der Tätigkeiten ist eine Ernennung in der Schulkonferenz oder eine Anerkennung durch die Schulleitung notwendig.
Nachweis: Die schriftliche Bestätigung der Ernennung in der Schulkonferenz oder durch die Schulleitung.
Optional bietet eine Fahrrad-AG Kindern und Jugendlichen eine gute Gelegenheit, das u.a. im Unterricht bereits erworbene Wissen über das Fahrrad weiter zu vertiefen und praktisch anzuwenden. Während der regelmäßigen Treffen lernen interessierte Schüler*innen über das Prinzip „Learning by Doing“ wie die Technik am Fahrrad funktioniert und wie kleinere Reparaturen selbst durchgeführt werden können. Verfügt die Schule über eine geeignete Fläche, könnten auch Tipps zum „richtigen Radfahren“ bezüglich der Schalt- und Bremstechnik und der gesunden Körperhaltung gleich auf dem Schulhof ausprobiert und einfache Fahrrad-Geschicklichkeitsspiele durchgeführt werden.
Ist die Fahrrad-AG auf dem Feld Fahrrad-Reparatur besonders ambitioniert, könnte sie z.B. (gespendete) Fahrräder für einen schuleigenen Bike-Pool verkehrssicher machen oder für die Klassenkassen verkaufen.
Durch einen eigenen Bike-Pool erhalten auch Schülerinnen und Schülern ohne eigenes, passendes Fahrrad die Möglichkeit sich an den Fahrrad-Aktionen zu beteiligen. Voraussetzung für einen erfolgreichen "Bike-Pool" ist die Ernennung einer verantwortlichen Person seitens der Schule. Auch sichere Unterbringungsmöglichkeiten in ausreichender Zahl für die Fahrräder und das Werkzeug sind notwendig.
Für die Einrichtung eines Bike-Pools findet sich oft Hilfe und Unterstützung beim schuleigenen Förderverein oder bei Fahrradhändlern oder -herstellern vor Ort.
Werden Sie Fahrradfreundliche Schule!
Ihre Schule verfügt bereits über
- gute Radabstellanlagen für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte
- einen Schulradwegplan
- Reparaturwerkzeug für Fahrräder
- ein engagiertes Team bei Fahrrad-Kampagnen
- spannenden Unterricht rund ums Rad
Dann lassen Sie sich doch kostenfrei vom ADFC Schleswig-Holstein bewerten und auszeichnen!