Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Schleswig-Holstein e. V.

Eine Frau hält ihren rechten Zeigefinger erhoben und mit der anderen ein Fahrrad fest.

1. Kriterium: Fahrradbeauftragte*r

An jeder Fahrradfreundlichen Schule gibt es eine Lehrkraft, die als Fahrradbeauftragte*r benannt und allen an der Schule als Ansprechperson bekannt ist.

Um eine Fahrradfreundliche Schule zu sein, müssen alle damit verbundenen großen und kleinen Aktionen zentral koordiniert werden. Daher ist es wichtig, eine Person zum*zur Fahrradbeauftragen der Schule zu benennen, die darauf achtet, dass alle Kriterien für die Auszeichnung zur Fahrradfreundlichen Schule erfüllt werden und dass das Radfahren im Selbstverständnis der Schule verankert wird.

Für diese Position sind keine tiefer greifenden theoretischen und praktischen Kenntnisse im Themenbereich Fahrrad notwendig. Viel wichtiger als z. B. Fachwissen zur Durchführung von komplizierten Fahrradreparaturen oder die Teilnahme an Radsportwettbewerben sind die eigene Begeisterung für das Radfahren und die Fähigkeit, andere Menschen an der Schule dabei mitzunehmen.

Der*die Fahrradbeauftragte sollte in der Schulgemeinschaft allen bekannt und gut vernetzt sein, über Organisationstalent verfügen und gut kommunizieren können. Für die Legitimation der Tätigkeiten ist eine Ernennung in der Schulkonferenz oder eine Anerkennung durch die Schulleitung notwendig.

Nachweis: Die schriftliche Bestätigung der Ernennung in der Schulkonferenz oder durch die Schulleitung.

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https://sh.adfc.de/artikel/kriterium-1-fahrrad-koordinatorin

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