3. Kriterium: Schulradwegplan
Eine Fahrradfreundliche Schule kann Schüler*innen und deren Eltern einen aktuellen Schulwegplan vorlegen, der mit Fokus auf den Radverkehr die wichtigsten und sichersten Wege zur Schule aufzeigt.
Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Fahrradfreundlichen Schule ist der Schulradwegplan. Während ein üblicher Schulwegplan zumeist nur die Fußwege zur Schule und den Bus- und Bahnhalten berücksichtigt, sind im Schulradwegplan auch die Fahrradwege eingetragen. Weiterhin sind in diesem Plan alle möglichen Gefahrenquellen (z. B. Kreuzungen) und Hilfsmittel (z. B. Ampeln, Querungshilfen) eingezeichnet. So kann mit Hilfe des Plans der kürzeste und zugleich sicherste Weg von der Wohnadresse zur Schule gefunden werden.
Der Schulradwegplan muss nicht das gesamte Einzugsgebiet umfassen. Der relevante Bereich um die Schule ist ausreichend. Kinder und Jugendliche die weitere Anfahrten z.B. mit dem Bus haben, werden durch Kennzeichnung der Bushaltestelle berücksichtigt. Der Plan umfasst aber idealerweise alle Bereiche, aus denen die Kinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule kommen. Eine Eingrenzung ist hier aus Gründen der Praktikabilität akzeptabel.
Kinder und Jugendliche, die bereits mit dem Rad zur Schule fahren, sollten unbedingt in die Erstellung des Plans mit eingebunden werden: Ihnen sind die gefährlichen Stellen auf dem täglichen Schulweg meist besser bekannt als Außenstehenden. Zudem stufen Kinder aufgrund der noch geringen Körpergröße mehr Stellen als nicht einsehbar und daher gefährlich ein als Erwachsene. Die Schüler*innen sollten daher idealerweise gemeinsam mit Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung das Radwegenetz rund um die Schule erfassen und auswerten. Anschließend wird unter Federführung der Schulleitung in Zusammenarbeit mit Polizei, Kommunalverwaltung und Organisationen wie dem ADFC der Schulradwegplan erstellt. Auch sollte der Schulradwegplan jedes Jahr mit den genannten Beteiligten überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Durch die Zusammenarbeit mit den Behörden werden bis dahin vernachlässigte oder nicht bekannte Gefahrenstellen schriftlich aufgenommen, sodass diese bei einem Ausbau oder der Verbesserung der vorhandenen Radinfrastruktur gleich berücksichtigt werden können.
Besonders die folgenden Punkte sind dabei zu beachten:
- Die Kinder sollten die Fahrbahn möglichst wenig überqueren müssen.
- Wenn eine Straße überquert werden muss, sollte das immer an Kreuzungen und Einmündungen geschehen, nicht in den Straßenabschnitten oder gar zwischen parkenden Autos.
- Straßen mit relativ starkem oder schnellem Verkehr sollten möglichst an den Stellen mit Ampeln für Fußgänger oder an Fußgängerfurten (oder noch besser: Zebrastreifen) überschritten werden.
- Ein besonderes Augenmerk ist auf die Bushaltestellen zu legen: Zum einen kreuzt der Fußverkehr vom Bus zur Schule oft den Radweg, zum anderen ist auf Grund des „toten Winkels“ eine große Fläche beim Aus- und Einparken der Busse nicht einsehbar, so dass es hier verstärkt zu schweren Unfällen kommen kann.
Nachweis: Der Schulradwegplan als PDF.
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