Gut 15 Prozent Schleswig-Holsteiner*innen pendeln über Kreisgrenzen zur Arbeit. Das sind fast 500.000 Berufstätige (Bundesagentur für Arbeit, 2021), die sich täglich oder mehrmals wöchentlich für das Auto, die Bahn oder das Fahrrad entscheiden. Dabei setzen immer mehr Menschen auf eine Kombination der Verkehrsarten, sind also „multimodal“ unterwegs, das heißt sie fahren zum Beispiel mit dem Fahrrad zum Bahnhof.
Diese Verknüpfung, bei der das Fahrrad an einem Bahnhof über einen längeren Zeitraum abgestellt wird, nennt man „Bike+Ride“.
Beim Pendeln auf Teilstrecken das Fahrrad zu nutzen liegt im Trend, denn es bringt viele Vorteile mit sich:
Radfahren fördert die Zufriedenheit und Gesundheit der Nutzer*innen. Fahrräder sind leise, benötigen deutlich weniger Platz, stoßen keine Schadstoffe aus und der Bau von Fahrradabstellanlagen kostet die Allgemeinheit weniger als der eines Autoparkplatzes. Wo Platz für ein Auto ist, können zehn Fahrräder abgestellt werden. Während ein parkender Pkw im Durchschnitt 12 m²benötigt, kommt ein abgestelltes Fahrrad mit 1,2 m² aus.
Leider nein. Der ADFC Schleswig-Holstein hat alle 179 Bahnhaltepunkte (inkl. S-Bahn-Halte) in Schleswig-Holstein gecheckt. Diese Überprüfung hat ergeben, dass 25 Prozent, also ein Viertel, der lokalen Bahnhöfe über keine und weitere 22 Prozent nur über deutlich zu wenige Abstellanlagen für Fahrräder verfügen. Damit sind fast die Hälfte der Bahnhalte im Test durchgefallen.
Um den Umstieg auf Rad und Bahn möglichst attraktiv zu gestalten, sind jedoch gute und auch sichere Abstellanlagen unverzichtbar.
Note | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Bahnhalte Anzahl | 18 | 35 | 14 | 28 | 40 | 44 |
Bahnhalte Prozent | 10 | 19 | 8 | 16 | 22 | 25 |
Ob zur Arbeit, zur Schule oder in die nächste Stadt, Reisenden sollte stets eine umweltfreundliche Mobilität ermöglicht werden. Diese Voraussetzung ist ein wichtiger Baustein für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Besonders in Regionen ohne gute Busverbindungen zum nächsten Bahnhof, fällt die Wahl des Verkehrsmittels häufig auf das Auto. Gute und sichere Radabstellanlagen können hier den Ausschlag für die Wahl des Fahrrades auf dem Weg zum Bahnhof geben. Mit einem Fahrrad erreicht eine durchschnittliche Person Ziele in 10 Minuten Entfernung, mit elektrischer Unterstützung erhöht sich dieser Radius auf bis zu 10 Kilometer im Durchschnitt.
Für viele Radfahrende ist eine sichere und wettergeschützte Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad an Umsteigepunkten von großer Bedeutung und trägt maßgeblich dazu bei für den Weg zum Bahnhof das Rad zu nutzen. Fahrräder sind alltägliche Verkehrsmittel und sollen deshalb vor Diebstahl, Wind und Wetter, aber Vandalismus geschützt werden. Diese Ansprüche steigen auch durch die vermehrte Nutzung und Verbreitung von hochwertigen Fahrrädern und E-Bikes. Gute Radabstellanlagen bedienen diese Bedürfnisse undwerten zudem den jeweiligen Bahnhalt auf.
Als Datengrundlage für die Erhebung wurde eine Erfassung der NAH.SH GmbH aus dem Jahr 2020 genutzt. In dieser wurden alle Bahnhalte im Januar und Februar 2020 besichtigt und die vorhandene Fahrradabstellinfrastruktur erfasst und kategorisiert. Diese Daten wurden im Januar 2023 um alle Abstellanlagen ergänzt, welche im Rahmen des NAH.SH „Bike+Ride“-Programms seit 2020 errichtet wurden oder noch im Jahr 2023 errichtet werden sollen. Entsprechend kann es hier zu Abweichungen kommen. U-Bahn-Haltestellen wurden nicht erfasst.
Die Fahrgastzahlen der S-Bahn-Halte stammen von der Deutschen Bahn aus dem Jahr 2019, alle übrigen Fahrgastzahlen von der NAH.SH GmbH aus dem Jahr 2020.
Kategorien & Bewertungskriterien
Insgesamt wurden die Abstellanlagen nach folgenden Kategorien untersucht: Standorte, welche weiter als 500 Meter vom Bahnhof entfernt sind, wurden nicht berücksichtigt. Die Klassifizierung orientiert sich am Raster von Schulnoten von 1 bis 6.
Als "gute" Radabstellanlagen bewertet der ADFC Schleswig-Holstein Fahrradbügel, sog. Doppelstockparker, aber auch Fahrradboxen und Sammelschließanlagen. Sog. „Vorderradparker“, bei denen das Fahrrad nur am Vorderrad angelehnt, eingeklemmt und angeschlossen werden kann, wurden aus der Bewertung genommen, da Sie den Anforderungen an ein sicheres und beschädigungsfreies Parken des ADFC Schleswig-Holstein nicht genügen.
1 | Auf 6 Fahrgäste kommt mindestens ein guter Stellplatz. Von diesen sind 50 Prozent überdacht sein, und es gibt die Möglichkeit der sicheren Abstellmöglichkeit in der Sammelschließanlage oder ein Fahrradbox. |
2 | Auf 10 Fahrgäste kommt mindestens ein guter Stellplatz. Von diesen sind 50 Prozent überdacht. |
3 | Auf 10 Fahrgäste kommt mindestens ein guter Stellplatz. |
4 | Auf 15 Fahrgäste kommt mindestens ein guter Stellplatz. |
5 | Auf 15 Fahrgäste kommt weniger als ein ein guter Stellplatz. |
6 | Es sind gar keine guten Stellplätze vorhanden. |
Dann wenden Sie sich an die Abteilung Bahnhöfe und Verkehrsverknüpfung der NAH.SH GmbH.
Diese bieten mit dem „Bike+Ride“-Programm Kommunen mit einem Bahnhalt ein ausführliches Angebot auf dem Weg zu attraktiveren Radabstellanlagen auch bei Ihnen. Von der Unterstützung bei der Planung über die Förderung bis hin zur Vermietung und Öffentlichkeitsarbeit.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.nah.sh/b-r-foerderung
Auch die Deutsche Bahn bietet eine eigene „Bike+Ride“-Offensive an. Kontakt unter bikeandride [at] deutschebahn.de. Informationen dazu finden Sie hier: https://www1.deutschebahn.com/bikeandride
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.