Der ADFC vertritt in Schleswig-Holstein die Interessen von gut 7.300 Radfahrerinnen und Radfahrern. Die Arbeit wird dabei getragen von ehrenamtlich Aktiven auf allen Ebenen, die in über 20 Orts- und Kreisgruppen für eine bessere Infrastruktur und sicheres Radfahren arbeiten.
Der sechsköpfige Landesvorstand setzt sich auf der landespolitischen Ebene für eine attraktivere Situation für Radfahrende ein - egal ob auf dem Weg zur Arbeit, beim Sport, im Urlaub oder in der Freizeit. Vier Mal im Jahr informiert der Landesverband in seiner Mitgliederzeitschrift "PETT MAN SÜLM" über wichtige oder unterhaltsame Nachrichten rund ums Radfahren im Norden.
Die Ehrenamtlichen werden dabei unterstützt von den Mitarbeiter*innen der Landesgeschäftsstelle.
Ziele des ADFC Schleswig-Holstein sind dabei unter anderem:
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Über unseren monatlichen Newsletter erfährst Du von aktuellen Veranstaltungen des ADFC Schleswig-Holstein, bekommst die neusten Infos zur Radverkehrspolitik im Norden und erhältst Anregungen, wie Du die Mobilitätswende in Ihrer Kommune vor Ort vorantreiben kannst.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Du möchtest die Fahrradinfrastruktur verbessern, sodass mehr Menschen radfahren können und wollen? Du hast Lust, Dich mit Argumenten und Aktionen für die Verkehrswende mit dem Fahrrad einzusetzen?
Dann werde doch Verkehrswende-Gestalter*in bei Dir vor Ort oder im Landesverband!
Unterwegs mit Gleichgesinnten auf ausgewählten Fahrrad-Touren in Schleswig-Holstein!
Die geführten Fahrradtouren des ADFC erfreuen sich großer Beliebtheit, entscheidenden Anteil daran haben die AFDC-Tourguides. Werde selbst aktiv und zeige Interessierten Deine Lieblingsstrecken!
Interesse? Dann melde Dich einfach bei der Landesgeschäftsstelle:
Fahrradfahren ist Dein Hobby, Du schreibst gerne oder machst Fotos? Ob Fotostrecke zu einer Fahrradtour, Kommentar zur Radverkehrsförderung oder Interview mit relevanten Personen die "PETT MAN SÜLM", die Mitgliederzeitschrift des ADFC SH ist das richtige Medium. Über 10.000 Exemplare gibt es an vielen Auslagestellen im Land - und wir suchen Dich als Verstärkung der PMS-Redaktion!
Hier finden Sie Publikationen des ADFC Landesverbandes Schleswig-Holstein und des Bundesverbandes - Wissenswertes rund ums Rad, Verkehrspolitik, und Radtourismus.
Der Landesvorstand Schleswig-Holstein vertritt den ADFC nach außen und ist mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten vertreten. Um die einzelnen Vorstände, Themenschwerpunkte und Kontaktdaten zu erfahren, klicken Sie auf das jeweilige Bild.
Der ADFC Schleswig-Holstein dankt allen unterstützenden Firmen, Betrieben und Einzelpersonen, die seine politische Arbeit finanziell und ideell unterstützen!
ADFC Schleswig-Holstein e.V.
Landesgeschäftsstelle
Herzog-Friedrich-Str. 65, 24103 Kiel
Tel.: 0431/6 31 90
E-Mail: info@adfc-sh.de
Sprechzeiten:
Di, Mi: 10-14 Uhr
Do: 10-16 Uhr
oder nach Vereinbarung
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.