Beachflag bei ADFC Veranstaltung

Beachflag bei ADFC Veranstaltung © ADFC | Deckbar

„Fahrradland jetzt – Die Mobilitätspolitik wenden!“

Forderungen des ADFC Schleswig-Holstein e.V. für die Koalitionsverhandlungen Schleswig-Holstein 2022

Die Vorboten der Klimakatastrophe werden auch in Schleswig-Holstein aktuell schon deutlich. Nun ist konsequentes Handeln gefordert, um diese Entwicklung zu verlangsamen und das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Der Verkehrssektor jedoch leistet immer noch nicht genug. Wir fordern Sie deshalb auf, die nächsten fünf Jahre zu nutzen, um eine Mobilitätswende nicht nur einzuleiten, sondern auch umzusetzen: Mit dem Fahrrad als wichtigem Verkehrsmittel!


Folgende Maßnahmen sehen wir als dringend an, um eine nachhaltige Mobilitätspolitik mit einem guten Radverkehrsanteil zu erreichen:

Die Radverkehrspolitik wird zwar vor Ort in den Kommunen und Kreisen geplant und umgesetzt, bedarf aber einer starken Steuerung und Förderung von oben. Das erfordert ein schlagkräftiges Ministerium für Mobilität, Ländliche Räume und Digitalisierung. Der Radverkehr kann nämlich nicht allein gedacht werden, sondern stets im Umweltverbund gemeinsam mit Bus und Bahn, aber auch in der Betrachtung von Stadt und Land. Zudem bietet die Digitalisierung im Mobilitätsbereich große Entwicklungschancen. Dies sollte sich in einem eigenen Ministerium widerspiegeln.

Mit der Radstrategie 2030hat das Land Schleswig-Holstein sich ambitionierte Ziele gesetzt: Ein Radverkehrsanteil von 30 % in 2030 bedeutet, dass wir in Schleswig-Holstein mit den europäischen Spitzenreitern im Radverkehr, unseren Nachbarländern Dänemark und den Niederlanden gleichauf sind. Die Umsetzung der Radstrategie Schleswig-Holstein 2030 muss von Ihnen nun konsequent und ambitioniert angegangen werden. Dabei müssen Sie aber auch die Kreise, Städte und Gemeinden mitnehmen und mit den notwendigen personellen und finanziellen Mitteln ausstatten.

Für eine konsequente Mobilitätspolitik bedarf es darüber hinaus ein Landesmobilitätswendegesetz bis 2023. Das Gesetz regelt die Stärkung und Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbunds - Radfahren, zu Fuß gehen und den Öffentlichen Verkehr. Das Gesetz bildet den Rahmen für den Ausbau von attraktiven Alternativen zum motorisierten Individualverkehr, um die Mobilität in Schleswig-Holstein bis 2030 umwelt-und sozialverträglich, klimaneutral, verkehrssicher und durchgängig barrierefrei zu gestalten.

Im Ministerium für Mobilität müssen die Personalstellen im zuständigen Referat für Radverkehr mindestens verdoppelt werden. Zur Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen des Landes, aber auch für die Beratung der Kommunen und Kreise benötigt der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV SH) deutlich mehr Personalstellen für die Radverkehrsförderung. Beim LBV SH müssen mindestens 20 Stellen für den Radverkehr geschaffen und auch auf die Direktionen im Land verteilt werden.

Doch für diese anliegenden Aufgaben und Projekte benötigt das Land ausgebildetes Fachpersonal für die Radverkehrsplanung auf allen Ebenen. Doch werden keine Fachplaner*innen in Schleswig-Holstein ausgebildet. Das soll sich ändern. In Schleswig-Holstein soll ein eigener Studiengang Radverkehrsplaner*in an einer Hochschule eingerichtet werden.

Um die Zeit zu überbrücken, bis die ersten Absolvent*innen ihr Studium abgeschlossen haben, schafft das Land die Möglichkeit, sich in Schleswig-Holstein berufsbegleitend zur Radverkehrsplaner*in fortbilden zu lassen.

Zukünftige Förderprogramme des Landes für die Radverkehrsförderung werden kommunalfreundlich gestalten. So wird der Eigenanteil der Kommunen weitestgehend reduziert, um einen Anreiz zur Planung und Beantragung von Förderprojekten im gesamten Land zu schaffen. Bei bereits laufenden Landesförderprojekten wird geprüft, ob der Eigenanteil der Kommunen reduziert werden kann.

Eigenanteile an geförderten Radverkehrsmaßnahmen in den kommunalen Haushalten gelten nicht als Kredite. Nur darüber werden Fehlbedarfskommunen in der Lage sein, den Radverkehr zu fördern.

Förderung von Radverkehr ist Klimaschutz. Deshalb werden Investitionen in den Klimaschutz und den Radverkehr zur Pflichtaufgabe der Kommunen.

Bei der Mobilitätswende muss das Land mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb werden alle Ministerien und nachgeordneten Behörden darin unterstützt, bestmögliche Bedingungen für fahrradfahrende Mitarbeiter*innen zu schaffen.

Bis spätestens 2024 werden alle Ministerien als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Weiterhin fördert das Land mit einer gesonderten Richtlinie weitere Arbeitgeber - öffentliche wie auch private - darin, fahrradfreundlicher zu werden und übernimmt für die ersten 100 Zertifizierungen im Land die Audit-Kosten.

 

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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