20 Mio. für den Radverkehr - Auch Schulen können profitieren
Kurzfristig hat das Land Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen einmalig im Jahr 2024 rund 20 Mio. € für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung der Gelder erfolgt über die Kreise und ist auch durch Schulen abrufbar. Eingesetzt werden kann das Geld beispielsweise für neue Radabstellanlagen, Überdachungen inkl. Beleuchtung, Servicestationen oder Übungsmarkierungen auf Schulplätzen.
Die Mittel müssen im Jahr 2024 verwendet werden und sind nicht in das nächste Jahr übertragbar.
Es muss sich um neue oder zusätzliche Maßnahmen handeln.
Es sind nur investive Maßnahmen möglich.
Interessierte Kommunen können sich für Rückfragen und Abstimmungen wenden an:
Cornelia Böttcher – MWVATT cornelia.boettcher@wimi.landsh.de
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