
Planungsrunde Illustration © ADFC | april agentur
Richtlinie "Ab aufs Rad" aktualisiert - Radkoordinator*innen förderfähig
Anfang 2025 hat das Verkehrsministerium seine Richtlinie "Ab aufs Rad" aktualisiert und verlängert. Ab sofort sind auch hauptamtliche Radverkehrsplaner*innen auf Kreisebene förderfähig.
Der ADFC Schleswig-Holstein begrüßt die Ergänzung der Fördertatbestände, um die Förderung von hauptamtlichen Radverkehrsplaner*innen auf Kreisebene. Auch können mit der der Richtlinie weiter nicht-investive Maßnahmen mit einer maximalen Förderung von in der Regel bis zu 50.000,00 Euro gefördert werden.
Die Richtlinie findent Sie hier oder im blauen Kasten an der Seite.
"2.3
Hauptamtliche Radverkehrsplanerinnen und Radverkehrsplaner beim Kreis mit
insbesondere folgenden Aufgaben: - Planung und Bau von Radverkehrsinfrastruktur in
eigener Baulast der Kreise, - Unterstützung bei interkommunalen Planungen der
kreisangehörigen Gemeinden,
2.4
Nicht-investive Maßnahmen mit einer maximalen Förderung von in der Regel bis zu
50.000,00 Euro, wie insbesondere
• Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs
• Akteurs- oder baulastträgerübergreifende Maßnahmen zur nachhaltigen Qualitäts- und
Angebotsentwicklung im Radverkehr
• Evaluierungen für den Radverkehr
• Radkampagnen und –aktionen mit landesweiter Ausstrahlung
• Präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der
Radsicherheit"