Kommunalwahl 2023: Das fordern wir von der Politik!

 

Die Klimakrise ist jetzt! Der Verkehrssektor muss endlich einen wirksamen - und gesetzlich festgelegten - Anteil an dieser Aufgabe übernehmen.

 

Die Klimakrise hat sich in diesem Sommer deutlicher denn je gezeigt: Hitzerekorde, monatelange Dürre und Extremwetterereignisse. Nur mit echtem und schnellem Handeln kann die Katastrophe noch wirksam abgeschwächt werden. Der Verkehrssektor muss endlich einen wirksamen - und gesetzlich festgelegten - Anteil an dieser Aufgabe übernehmen.

Dazu bedarf es stärkerer Maßnahmen auf allen Ebenen und mit allen Verkehrsmitteln. Das Fahrrad hat bereits vielerorts gezeigt, dass es ein wichtiger Baustein zur Mobilitätswende ist und auch mit kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen wirken kann. Dabei liegen die Radverkehrsförderung und der Ausbau von einladender und sicherer Infrastruktur in der Verantwortung der Kommunen!

Mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen 2023 in Schleswig-Holstein fordert der ADFC alle politischen und planerischen Verantwortlichen auf:

  • Radverkehr braucht Zuständigkeit. Schaffen Sie in jeder Kommune eine*n Radverkehrsverantwortliche*n, und sei es nur ehrenamtlich besetzt! 
  • Erarbeiten Sie ein Radverkehrskonzept auch grenzübergreifend, denn die Mobilität endet nicht an der eigenen kommunalen Grenze! 
  • Sichere Fahrradabstellanlagen überall - ob am Rathaus, der Schule oder den Sportanlagen!
  • Schaffen Sie sichere Ein- und Ausfädelmöglichkeiten an Ortsein- und ausgängen!
  • Ordnen Sie überall, wo es nach dem derzeitigen Straßenverkehrsrecht möglich ist, Tempo 30 an
  • Falschparker*innen gefährden Menschenleben - deshalb auch konsequent abschleppen!
  • Der öffentliche Raum muss zugunsten des Umweltverbundes umverteilt werden, hier sind Fuß- und Radverkehr nicht gegeneinander auszuspielen, sondern bevorzugt zu berücksichtigen!
  • Sie bauen neu? Dann planen Sie nachhaltige Mobilität mit dem ÖPNV, dem Fahrrad und zu Fuß zwingend mit!
  • Kreuzungsbereiche sind gefährlich für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen, deshalb müssen diese zwingend überprüft und sicher überplant werden! 
  • Ohne verständliche Verkehrsführung viel Chaos - überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Verkehrsführung und deren Ausschilderung!

Damit die Kommunen Radverkehrsförderung umsetzen können, sehen wir auch das Land und die Kreise in der Verantwortung, die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür zu schaffen:

  • Gemeinsam mehr schaffen und voneinander lernen - schaffen und fördern Sie mindestens eine verpflichtende Radverkehrsplaner*in pro Kreis!
  • Machen Sie Radverkehr zur Pflichtaufgabe für die Kommunen!
  • Erstellen Sie zügig eigene Qualitätsstandards für die Sanierung und den Neubau von Radwegen mindestens auf dem Stand der (jeweils aktuellen) Empfehlungen für Radverkehrsanlagen!
  • Legen Sie das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung fahrradfreundlich aus und kommunizieren Sie diese Auslegungen proaktiv an die Kommunen!

 

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https://sh.adfc.de/artikel/kommunalwahl-2023-das-fordert-der-adfc-von-der-politik

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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