Orga-Team des Jugendfahrradfestival 2019

Orga-Team des Jugendfahrradfestival 2019 © ADFC Hamburg

ADFC SH-Sprechstunden im April und Mai

 

Alle zwei Wochen bietet der ADFC Schleswig-Holstein Aktiven und Interessierten eine digitale Austauschmöglichkeit. Zu Beginn gibt es zu einem Themenschwerpunkt einen kurzen Input mit anschließender offener Diskussion.

 

Immer abwechselnd mittwochs und donnerstags treffen wir uns digital um 19:00 Uhr. Die Zoom-Zugangsdaten erhaltet Ihr nach einer kurzen Mail an info [at] adfc-sh.de.

Die nächsten Termine widmen sich dabei folgenden Themen:

Do, 22.04., PETT MAN SÜLM-Verteilung mit Ewald Homann und Bodo Bachmann

Ihr erhaltet die PETT MAN SÜLM vier Mal im Jahr zusammen mit der Radwelt per Post, wollt aber auch Anderen die Freude am Magazin näher bringen? Dann verteilt doch die PETT MAN SÜLM bei Euch in der Nähe. Aber wo eignet es sich am Besten? Wie spreche ich potentielle Auslegestellen an und welche Lokalitäten eignen sich überhaupt als Auslagestelle?

Dazu teilet Ewald Homann, erfahrener PMS-Verteiler in Kiel, seine Erfahrungen mit Euch. Im Anschluss steht er gemeinsam mit Bodo Bachmann, Chefredakteur der PETT MAN SÜLM, für Eure Fragen und Anregungen zu Verfüfung!

Mi, 05.05., Vorbereitung Aktivenmesse mit Meike Roggenkamp und Stephan Steffen

Ihr seid bereits im ADFC SH aktiv, wollt aber weitere engagierte Mitstreiter*innen gewinnen? Dafür bieten wir im Sommer die erste ADFC SH-Aktivenmesse an. Natürlich komplett digital! Um Eure Interessen, Beiträge und Erfahrungen bestmöglich einfließen zu lassen, freuen sich Meike Roggenkamp, Büroleiterin Landesgeschäftsstelle, und Stephan Steffen, Mitglied des Landesvorstandes, über den offenen Austausch zu Ihren Planungen mit Euch.

Do, 20.05., Lastenrad(verleih) in SH mit Timo Schmidt

Der Fahrradsektor boomt. Und auch der Transport mit Lastenrädern ist im Aufschwung - egal ob Kinder, der Wocheneinkauf oder der Lieferservice. Immer mehr Menschen setzen auf die Unterstützung von entsprechend ausgestatteten Fahrrädern. Entsprechend freuen wir uns auf den Inputvortrag von Timo Schmidt, Gründer des Lastenradverleihs Fjordbeweger in Flensburg und Sprecher des Forums Freie Lastenräder. In der Sprechstunde gibt Timo einen Einblick in die Voraussetzungen und Chancen einen freien Lastenradsystemes und beantwortet im Anschluss Eure Fragen!

 

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https://sh.adfc.de/artikel/adfc-sh-sprechstunden-im-april-und-mai

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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