In der Kommunalpolitik mitgestalten - trau Dich!

In Schleswig-Holstein wird am 14. Mai 2023 neu gewählt. Was passiert vor der Kommunalwahl und dem Wahlkampf dafür? Die Parteien stellen ihre Kandidat*innen auf. Wie du dich engagieren kannst, erfährst du hier:

Wer in der Kommunalpolitik aufgestellt wird, ist wichtig für die Entwicklung des Radverkehrs in den nächsten fünf Jahren. Denn oft ist es nicht das geltende Straßenverkehrsrecht, was davon abhält, mehr nach den Bedürfnissen der Radfahrenden zu planen. Vielmehr liegt es an „der Politik“. Auch auf kommunaler Ebene gibt es „die Politik“, in diesem Falle sind es die aus Ehrenamtler*innen zusammengesetzten Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen und Kreistage mitsamt den von ihnen gebildeten Ausschüssen.

 

"Gut gemeint ist nicht gut gemacht" - warum sich der Austausch zwischen Kommunalpolitiker*innen und lokalen ADFC-Orts- und Kreisgruppenmitgliedern lohnt

Wer in diesen Gremien mitarbeitet, braucht zuweilen starke Nerven und ein dickes Fell. Manche Mitglieder entgegnen Vorschlägen für besseren Radverkehr mit immer denselben Floskeln, etwa: „Zu teuer!“ oder „Wo sollen die Autos parken?“. Es gibt indes auch viele Kommunalpolitiker*innen, die sehr wohl etwas zur Verbesserung des Radverkehrs tun wollen, etwa weil ihnen der Klimaschutz wichtig ist oder weil sie sozial eingestellt sind. Mit Sozialpolitiker*innen lässt sich gut ins Gespräch darüber kommen, dass es viele Menschen gibt, die sich kein eigenes Auto leisten können, oder dass auch an die unter 18-jährigen gedacht werden muss. Aber viele aktive ADFC‘ler*innen können ein Lied davon singen, dass gut gemeint noch nicht gut gemacht ist; denn die gut meinenden Kommunalpolitiker*innen wissen häufig nicht, was sie konkret zur Verbesserung des Radverkehrs tun können. Glücklicherweise dürfen sie oft die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, mit den Aktiven aus der lokalen ADFC-Orts- oder Kreisgruppe zu reden.

 

Ich möchte Mitglied in einer Partei werden - was muss ich beachten?

Nun sind bald die fünf Jahre um, seit im Mai 2018 die kommunalen Vertretungen gewählt wurden. Viele Parteien fragen sich jetzt, wen sie für die nächste Wahlperiode ins Rennen schicken sollen. Die wird abermals für fünf Jahre laufen - und zwar von Juni 2023 bis Mai 2028. Wer als ADFC-Mitglied bei einer Partei anfragt, könnte folgende Antworten bekommen: „Wir suchen noch eine*n Direktkandidat*in für einen Wahlkreis.“ Oder: „Wir haben noch nicht genügend Leute für unsere Liste.“ Oder: „Wir hätten zwar genügend Parteimitglieder, aber viele von ihnen sind im Rentenalter und würden gerne Jüngeren Platz machen.“

Es gibt Leute in der Kommunalpolitik, die richtig viel Zeit in dieses Ehrenamt investieren. Jede*r sollte sich also überlegen, wie viel Zeit man zur Verfügung hat. Denn man kann seiner Partei auch klipp und klar sagen: „Ich werde in dem für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Ausschuss mitarbeiten, mehr nicht; denn ich muss meine Brötchen verdienen, will genügend Zeit für meine Familie und auch weiterhin für meine ADFC-Gruppe haben.“

Pro Ausschuss sollte man mit einem Sitzungstermin pro Monat kalkulieren. Die Sitzungen finden abends statt, in den Schulferien ist Sitzungspause. Außerdem gibt es für jedes Ausschussmitglied auch eine*n Vertreter*in.

 

Sprich jetzt die Partei deines Herzens an und werde Mitglied!

Wir als ADFC begrüßen es, wenn sich unsere Mitglieder in demokratischen Parteien engagieren. Für deren Wirken in der Kommunalpolitik wird demnächst vieles neu sortiert, nämlich bei den Listenaufstellungen und der Besetzung der Wahlkreise. Das passiert auf Wahlversammlungen, die meist im Januar oder Februar stattfinden. Vor dem formellen Akt der Wahlversammlungen gibt es oft Versammlungen, auf denen das Wahlprogramm diskutiert wird und erste Überlegungen angestellt werden, mit welchem Personal dieses Wahlprogramm umgesetzt werden soll.

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, in den nächsten Jahren in der Gemeinde oder dem Kreis aktiv für den Radverkehr, die Schulwegsicherung - oder vielleicht auch ein Ortsentwicklungskonzept - tätig zu werden, sollte in nächster Zeit die Partei “seines Herzens” ansprechen.

Henning von Schöning

Wer in der Kommunalpolitik anfängt, fühlt sich manchmal vielleicht ein wenig überfordert. Wiebke Garling-Witt und Max Dregelies erzählen hier von ihren Wegen in die Politik und teilen ihre Erfahrungen.

Zum Interview mit Wiebke Garling-Witt

Zum Interview mit Max Dregelies

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https://sh.adfc.de/artikel/in-der-kommunalpolitik-mitgestalten-trau-dich

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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