Frau mit Kind und Einkauf auf Lastenrad

Frau mit Kind und Einkauf auf Lastenrad © ADFC / Jens Lehmkühler

Verkehrswende selber machen: Online-Vortrag „Orte der kurzen Wege“

 

Das Vermeiden und Verkürzen von Wegen ist ein zentraler Aspekt der Verkehrswende. Deshalb berichten am 09.12.2021 ab 16 Uhr zwei Expertinnen via Zoom davon, wie das Konzept von Orten der kurzen Wege in der Praxis umgesetzt werden kann.

 

Um zur Arbeit und Schule, zum Einkaufen sowie zu Freizeitangeboten zu gelangen, müssen viele Menschen längere Strecken zurücklegen und dies oftmals mit dem Auto. Diese Wege zu verkürzen oder sogar ganz zu vermeiden, ist deshalb eine entscheidende Maßnahme, um klimagerechte Mobilität zu fördern. Zugleich erhöhen kompakte Siedlungsstrukturen, Einkaufs- und Dienstleitungsangebote vor Ort sowie öffentliche Räume, die zum Verweilen einladen, die Lebensqualität. Coworking-Spaces, Markt-Treffs und starke Zentren für Städte und Gemeinden fördern die Nahmobilität, bieten Raum für Begegnung und stärken so das soziale Miteinander.

Wir laden Sie herzlich ein zum Online-Vortrag „Orte der kurzen Wege“ am 09.12.2021 von 16 bis 17.30 Uhr.

Sarah Karge berichtet von ihrer Arbeit im ADFC-Projekt „InnoRad“. Ein besonderer Fokus wird auf dem Konzept der Superblocks aus Barcelona liegen. Ein Quartiersentwicklungskonzept, das mehrere Wohnblocks zu einem verkehrsberuhigten Bereich zusammenfasst und die Straße zu einem attraktiven Ort der Begegnung umgestaltet, dass sich auch positiv auf die lokale Wirtschaft auswirkt und dazu beiträgt, Wege zu reduzieren.

Anschließend teilt Kirstin Voß-Rahe vom Hof Viehbrook in der Nähe von Neumünster ihre Erfahrungen zu ländlicher Daseinsvorsorge: Ihr Hof ist nicht nur ein  Landwirtschaftsbetrieb sondern Nahversorger/MarktTreff, Coworking-Space,  Kindergarten und vieles mehr. Lange Wege mit dem Auto lassen sich durch die Idee der neuen Daseinsvorsorge auf dem Land reduzieren und mehr Lebensqualität gewinnen.

Wir bitten um Anmeldung per E-Mail an: andrea.kraske@adfc-sh.de.

Die Veranstaltung findet digital über Zoom statt. Den Zugangslink erhalten Sie vor Veranstaltungsbeginn an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Wir freuen uns, wenn Sie die Einladung auch an Interessierte in Ihrer Nähe weiterleiten.

 

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https://sh.adfc.de/artikel/verkehrswende-selber-machen-online-vortrag-orte-der-kurzen-wege

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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