Fahrrad-Piktogrammketten in SH - neuer Erlass macht es möglich
In Schleswig-Holstein sind sie bisher noch eine Seltenheit: Fahrrad-Piktogramme, die in regelmäßigen Abständen auf die Fahrbahn aufgebracht sind und auf Radfahrende aufmerksam machen. Ein Erlass kann das nun ändern.
Bei Radverkehr-Piktogrammketten handelt es sich um in regelmäßigen Abständen auf der Fahrbahn markierte Radverkehr-Piktogramme. Diese weisen darauf hin, dass die Fahrbann auch von Radfahrenden genutzt werden darf. In der Vergangenheit hatte das Bundesverkehrsministerium entsprechende Ausnahmeregelungen in den Ländern als unzulässig erachtet. Diese Position hat sich nun geändert, weshalb das Verkehrsministerium in Schleswig-Holstein nun eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Piktogrammketten mit dem Sinnbild „Radverkehr“ gemäß § 39 Abs. 7 StVO auf Fahrbahnen von Straßen erlassen hat.
Den Erlass finden Sie im blauen Informationskasten als PDF.
Der Erlass führt dabei konkret aus, an welchen Stellen solche Piktogrammketten erlaubt und angebracht. Und er stellt auch klar: Der Einsatz von Piktogrammketten stellt keinen Ersatz für den Bau von Radverkehrsanlagen dar und darf daher keinesfalls Auswirkungen auf etwaige Planungen zum Bau von separaten Radverkehrsanlagen haben.
Der Einsatz von Piktogrammketten kann vor allem in folgenden Fällen angezeigt sein:
- Straßen mit einem hohen Kraftfahrzeugaufkommen, an denen keine benutzungspflichtige Radverkehrsanlage vorhanden ist.
- Änderung der Verkehrsführung (z.B. Radverkehr wurde zuvor auf einer separaten Radverkehrsanlage geführt und wird jetzt auf der Fahrbahn geführt).
- Aufhebung der Benutzungspflicht eines parallel zur Fahrbahn geführten Radwegs.
- Straßen an denen es vermehrt zu Konflikten zwischen Radfahrenden und dem Kraftfahrzeugverkehr kommt.
Aufgrund der dargestellten Einsatzbereiche wird die Markierung von Piktogrammketten vorrangig innerorts in Betracht kommen. In Ausnahmefällen kann aber auch außerorts die Markierung von Radverkehr-Piktogrammketten erfolgen.