Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Schleswig-Holstein e. V.

Mädchen auf Rädern

Mädchen auf Rädern © ADFC / Deckbar

Radfahren zur Grundschule

Mitte August startet das neue Schuljahr. Das Fahrrad bietet sich für viele Strecken, auch zur Grundschule an. Welche Rechten, Pflichten gelten und wie die Kinder versichert sind, erfahren Sie in diesem Artikel

Viele Eltern stellen sich die Frage, ob sie ihre Kinder alleine mit dem Fahrrad zur Grundschule fahren lassen sollen. Sie sind verunsichert, weil andere Eltern ihren Nachwuchs nur mit dem Auto bringen oder weil die Schule den Schulweg per Rad beispielsweise nur nach absolvierter Radfahrausbildung oder mit Helm erlauben möchte.

Dabei ist die Rechtslage ganz eindeutig:

Die Entscheidung, ob ein Kind ab der ersten Klasse unbegleitet mit dem Fahrrad zur Schule fährt, liegt rechtlich allein bei den Erziehungsberechtigten! Schulen dürfen keine Radfahrverbote aussprechen und auch keine “Einverständniserklärung” oder ähliches verlangen.

Kinder sind auf dem Schulweg immer versichert.

Alle Kinder sind auf ihrem Schulweg grundsätzlich über die Unfallkasse Nord gesetzlich unfallversichert, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – ob zu Fuß,
mit dem Fahrrad, Bus, Roller oder Auto. Der Versicherungsschutz gilt auf dem direkten Hinweg und dem Rückweg. Auch auf allen Wegen zu schulischen Veranstaltungen sind die Kinder versichert. Dabei muss der versicherte Weg nicht zwingend die kürzeste Strecke darstellen, auch längere Wege sind mitversichert, sofern sie aus verkehrstechnischen Gründen günstiger oder mit einem geringeren Risiko verbunden sind. Dennoch bleiben Eltern auch auf dem Schulweg für ihr Kind verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass das Kind sein Fahrrad beherrscht und die Verkehrsregeln beachtet.

Die Schule kann auf Grundlage ihrer Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten lediglich Empfehlungen zur Fahrradnutzung aussprechen. Sie entscheidet zudem, ob Fahrräder auf dem Schulhof abgestellt werden dürfen. Die sog. “Radfahrprüfung”, auf die von Schulseite oftmals verwiesen wird, sollte nicht überschätzt werden: Die Radfahrausbildung ist in der dritten und vierten Klasse vorgesehen und endet meist mit einer Prüfung: Im theoretischen Teil beantworten die Kinder Fragen rund um das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Im praktischen Teil müssen sie zeigen, dass sie dieses Wissen auch anwenden können.

Zudem einen ist die Ausbildung sehr kurz und zum anderen werden im immer gleichen geschützten Raum – häufig sogar nur auf dem Schulhof oder in einer Halle – dieselben Standardsituationen geübt. Das geht an der Realität des konkreten Schulwegs oft vorbei.

Deshalb gibt der ADFC-Tipps zum Üben des Schulweges:

  1. Eltern sollten mit ihren Kindern den Weg zur Schule gemeinsam festlegen und dabei nicht unbedingt den schnellsten und kürzesten, sondern den sichersten nehmen. Wo gibt es Ampeln, wo fahren weniger Autos, wo sind Kreuzungen übersichtlich gestaltet, wo gilt Tempo 30?  
  2. Der Schulweg sollte mehrfach auf dem Hin- und auf dem Rückweg abgefahren werden. Nicht an einem Sonntag, sondern unter realen Bedingungen, also zu typischen Schulwegzeiten. Dabei neben dem Kind fahren und erklären, wo es anhalten, sich umschauen oder schieben muss. Geduldig sein, langsam fahren und am Ende das Lob nicht vergessen.
  3. Das sind potenzielle Gefahrenstellen: An Ein- und Ausfahrten zu Grundstücken und Parkplätzen werden Kinder öfter übersehen. Kreuzungen sind häufig unübersichtlich und nicht sicher gestaltet, außerdem passiert vieles zur selben Zeit. Hier ist es gut, bei den Übungsfahrten erst einmal anzuhalten und die Kreuzung zu beobachten. Verdecken Stromkästen oder parkende Autos die Sicht? Biegen die Autos zu schnell um die Ecke, ohne anzuhalten? Gemeinsam und ruhig lässt sich gut überlegen und üben, wie das Kind die Kreuzung am sichersten überqueren kann.
  4. Wenn alles gut läuft, das Kind vorausfahren und die Entscheidungen selber treffen lassen. Der Erwachsene fährt hinterher und greift nur noch ein, wenn es nötig ist.
  5. Gemeinsam den Zeitpunkt bestimmen, ab wann das Kind sicher selbstständig fahren kann. Sowohl das Kind als auch die Eltern müssen das Gefühl haben, dass es ab jetzt sicher möglich ist. Wichtig ist es, hier keinen Druck auszuüben.

Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder zwischen acht und einschließlich neun Jahren dürfen es. Ab zehn Jahren gelten die normalen Regeln für Radfahrende.

Mehr Infos zum Schulweg per Rad bietet das ADFC-Dossier

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