Fahrradampel

Fahrradampel © AdobeStock | laurent dambies

Radverkehr mit Fahrradstraßen schnell und wirkungsvoll fördern!

Der ADFC Schleswig-Holstein veröffentlicht am heutigen „Europäischen Tag des Fahrrads“ die Handreichung „Fahrradstraßen erfolgreich etablieren - Handreichung für Kommunen".

Radfahren ist in der gesamten Gesellschaft angekommen und ein wichtiger Bestandteil der täglichen Mobilität vieler Menschen. Durch die Corona-Pandemie wurde dieser Trend noch einmal verstärkt. Vielerorts fehlt es an entsprechender Infrastruktur. Um allen Menschen sicheres Radfahren zu ermöglichen, veröffentlicht der ADFC Schleswig-Holstein deshalb in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) am heutigen „Europäischen Tag des Fahrrads“ die Handreichung „Fahrradstraßen erfolgreich etablieren - Handreichung für Kommunen“.

„Fahrradstraßen sind Straßen, in denen der Radverkehr Vorrang hat, und die mit relativ geringem finanziellem Aufwand und in kurzer Zeit umgesetzt werden können. Also ein perfektes Mittel zur Radverkehrsförderung für das gesamte Land“, fasst Thomas Möller, Landesvorsitzender des ADFC Schleswig-Holstein, die Maßnahme zusammen: „Leider zögern viele Kommunen noch bei der Nutzung dieses niedrigschwelligen Instruments“

Da in einigen kommunalen Verwaltungen die Erfahrungen fehlten und die Fallstricke der Antragstellung nicht bekannt seien, hat der ADFC eine Handreichung zur Einrichtung von Fahrradstraßen speziell für Kommunen erstellt. Die Handreichung leitet Schritt für Schritt durch den Erarbeitungsprozess. Von der Auswahl der richtigen Straßen, über die korrekte Begründung, alternative Verkehrsführung des PKW-Verkehr bis hin zur baulichen Gestaltung und den Kosten.

„Als einen Grund von fehlenden Einrichtungen von Fahrradstraßen wird uns oft kommuniziert, dass die Kreisverkehrsbehörden diese nicht genehmigen würden“, so Möller und weist daraufhin: „Deshalb freuen wir uns, dass der Landesbetrieb als Obere Verkehrsbehörde unsere Handreichung fachlich beurteilt und besonders unsere Argumente zur Einrichtungsbegründung und auch PKW-Verkehrsführung bestätigt hat!“

„Wir unterstützen die smarte Initiative des ADFC ausdrücklich und freuen uns sehr darüber, die neue „Handreichung für Fahrradstraßen in den Kommunen“ fachlich begleitet zu haben“, betont LBV.SH-Direktor Torsten Conradt. Der LBV.SH betreut derzeit über 5.200 Radwege in Schleswig-Holstein.

„Wenn dank unserer gemeinsamen Handreichung nun viele Kommunen mitmachen und den weiteren Ausbau des Radverkehrs fördern, ist dies ein sehr positives Signal für den echten Norden und ein Bekenntnis zur nachhaltigen Mobilität“, sagt Conradt.

Eine Stadt, die schon seit Jahren mit Fahrradstraßen den Radverkehr fördert, ist die Landeshauptstadt Kiel. Die Kommunalverwaltung hat die Handreichung mit ihrer Expertise zu den Umsetzungskosten einer Fahrradstraße abgerundet. Herr Bender, Leiter der Kieler Tiefbauamtes, sagt dazu: „Die zahlreichen Fahrradstraßen in Kiel sind ein substantieller Teil vieler Velorouten und im Hinblick auf die notwendige und gewünschte Mobilitätswende ein starkes Signal.“

„Wir freuen uns, wenn möglichst viele Kommunen unsere Handreichung nutzen, um es Kiel gleichzutun. Denn nur mit einem attraktiven Netz aus Fahrradstraßen und Radwegen kann die Wende im Mobilitätsbereich gelingen“, stellt Thomas Möller fest.

Für Rückfragen:

ADFC Schleswig-Holstein e.V.

Thomas Möller
Landesvorsitzender ADFC Schleswig-Holstein e. V.
Herzog-Friedrich-Str. 65, 24103 Kiel
e-mail:thomas.moeller [at] adfc-sh.de;
Mobil:  0151-169 69 326

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Dagmar Barkmann
Mercatorstraße 9, 24106 Kiel
presse [at] lbv-sh.landsh.de
0431 383-2209

Über den ADFC Schleswig-Holstein

Der ADFC Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 7.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Schleswig-Holstein. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf landes-, kreis- und kommunalpolitischer Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Über denLandesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Der LBV.SH betreut über 7.600 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, etwa 5.200 Kilometer Radwege sowie rund 1.600 Brücken. Um das Land zwischen Nord- und Ostsee mobil zu halten, arbeiten rund 1.300 Beschäftigte daran, dieses Verkehrswegenetz zu erhalten und auszubauen – für die Menschen in Schleswig-Holstein und für ihre Urlaubsgäste.
Unsere ländlichen Räume sind stark ausgeprägt. Die Schleswig-Holsteiner*innen lieben ihre Heimat und viele möchten vor Ort leben und arbeiten. Arbeit, Schule, Nahversorgung, Ärzte und vieles mehr verbindet ein sicheres Verkehrsnetz. Der LBV.SH kümmert sich darum mit seinem Beitrag zur Daseinsvorsorge im echten Norden. Und: Er investiert gezielt in seine Mitarbeiter*innen, denn sie sorgen mit ihrer Arbeit für nachhaltige Mobilität zwischen den Meeren und halten so das Land am Laufen.
Lbv-sh.de


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/radverkehr-mit-fahrradstrassen-schnell-und-wirkungsvoll-foerdern

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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