Startschuss der Aktion mitdemRadzurArbeit

Startschuss der Aktion mitdemRadzurArbeit © ADFC SH

Landesweite Mitmach-Aktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit’ gestartet

Die diesjährige Sommeraktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit‘ von ADFC und AOK NORDWEST wurde heute in Kiel offiziell gestartet. Auch in diesem Jahr sind alle Schleswig-Holsteiner zwischen dem 1. Mai und 31. August aufgerufen, mitzufahren.

Die diesjährige Sommeraktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit‘ von ADFC und AOK NORDWEST wurde heute in Kiel offiziell gestartet. Auch in diesem Jahr rufen die Or-ganisatoren alle Schleswig-Holsteiner auf, zwischen dem 1. Mai und 31. August das Auto stehen zu lassen und an mindestens 20 (Arbeits-)Tagen mit dem Rad zur Arbeit zur Ar-beit zu fahren und gleichzeitig für die innere und äußere Fitness und Beweglichkeit zu sorgen. Und auch Menschen, die im Homeoffice arbeiten, können mitmachen. Denn ge-rade für sie geht es darum, durch regelmäßige körperliche Bewegung ihre Fitness zu steigern, mobil und nicht zuletzt in guter Stimmung zu bleiben. „Fahrradfahren boomt nicht nur wegen oder seit der Corona-Pandemie. Das Fahrrad steht seit langem für ein kostengünstiges Verkehrsmittel, das dazu noch klimafreundlich ist. Und das ist gut für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt. Umso besser, dass alle im Homeoffice Tätigen damit ebenfalls eine wunderbare Möglichkeit haben, sich fit zu halten“, so AOK-Landesdirektorin Iris Kröner. Sie freute sich, dass Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz erneut die Schirmherrschaft für die Aktion übernommen hat.

Allein im vergangenen Jahr beteiligten sich über 5.000 Menschen aus über 1.000 schleswig-holsteinischen Betrieben an der Aktion. Die Zahl der Interessierten war sogar deutlich höher.
Vor Arbeitsbeginn, zwischendurch oder nach Feierabend etwas für die eigene Gesundheit tun, das ist das Motto für alle Schleswig-Holsteiner bei der Aktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit‘. Auch wer im Homeoffice arbeitet, kann das Radfahren in den Alltag integrieren und an der Aktion teilneh-men. Es können dann einfach ‚Fitness-Fahrten‘ in den Aktionskalender eingetragen werden. Auf diese an die Pandemie angepassten Arbeitsbedingungen reagierten die Organisatoren bereits kurzfristig im letzten Jahr und die positiven Rückmeldungen bestätigen sie: „Die Beteiligung der Menschen und das Interesse der Betriebe an der Aktion ist im vergangenen Corona-Jahr noch einmal deutlich gestiegen. Jede neue Registrierung drückt persönliche Motivation und die Lust am Fahrradfahren und der Bewegung aus“, so Kröner. Das neue Fahrrad-Erlebnis bestätigen auch aktuelle Umfrageergebnisse des Bundes-Verkehrsministeriums aus dem vergangenen Sommer. Nach dem ‚Fahrrad-Monitor‘ sind in 2020 ein Viertel der Menschen in Deutschland mehr als im Jahr zuvor mit dem Rad gefahren. Bei den Befragten im Homeoffice/Home-Schooling waren es sogar 38 Prozent.


„Radfahren ist gerade in der anhaltenden Pandemie-Situation eine gute Gelegenheit, den Kopf frei zu bekommen“, sagt ADFC-Landesvorsitzender Thomas Möller. „Wer im Homeoffice arbeitet, kann sich mit Radfahren gezielt fit halten. Die Aktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit‘ bietet auch Neulingen die perfekte Gelegenheit, geeignete Wege in der Umgebung und auf dem Weg zur Arbeit zu erkunden. Die Teambildung stärkt die Motivation zusätzlich. Auch Arbeitgeber können durch komfortable Abstellanlagen dazu beitragen, dass ihr Personal gerne mit dem Rad zur Ar-beit kommt. Vor dem Verkehrsministerium ist dazu ein gutes Beispiel zu besichtigen“, so Möller.


Auch Pendler können selbstverständlich gern mitmachen, die das Rad bis zur Bus- oder Bahn-haltestelle nutzen. Teilnehmen können sowohl Einzelfahrer als auch Radler-Teams, die mit ‚Corona-Abstand‘ und bis zu vier Personen fahren. „Beim Radfahren ist es sehr gut möglich, sich zu bewegen und gleichzeitig den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten. Fitness und Im-munsystem werden bereits durch eine halbe Stunde Bewegung am Tag gesteigert und unter-stützt. Das ist nicht nur, aber besonders in Corona-Zeiten wichtig“, so Kröner. Dazu wollen AOK NORDWEST und der ADFC mit ihrer gemeinsamen Aktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit‘ gern beitragen und motivieren. Eintragungen im Aktionskalender werden wie bisher ab 1. Mai akzeptiert.
Als Schirmherr der Aktion erinnerte Landes-Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz daran, dass die Landesregierung mit der ‚Radstrategie Schleswig-Holstein 2030‘ die Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein gelegt habe. Akteure aus Ver-bänden, Politik und Verwaltung wurden dabei eng eingebunden. „Mit unserer zukunftsgerichte-ten Radverkehrspolitik wollen wir nicht nur die bauliche Infrastruktur fördern. Wir benötigen ein insgesamt intelligentes System, das die Nutzung des Fahrrades erleichtert und attraktive Anrei-ze zum Auf- und Umsteigen für potenzielle Radfahrerinnen und Radfahrer bietet. Dazu gehört für mich vor allem ein verlässliches ÖPNV-Angebot, viele E-Tankstellen für Pkw und E-Bikes in der Fläche sowie Car-Sharing und andere Mobilitätsformen“, so der Minister. Gleichzeitig betonte Buchholz die Bedeutung der Verkehrssicherheit, zu der jeder Einzelne durch ein rücksichtsvolles und achtsames Miteinander beitragen könne.

‚Fahrradaktivstes Unternehmen‘ gesucht

Neben mehr Gesundheit und Umweltschutz warten auch attraktive Preise, die von Drittfirmen gespendet wurden, auf die Teilnehmer. Darunter sind hochwertige Fahrräder und Fahrradzube-hör. In Schleswig-Holstein wird als Sonderwettbewerb auch in diesem Jahr erneut das ‚fahrrad-aktivste Unternehmen‘ im Land zwischen den Meeren gesucht: Wer es seinen Beschäftigten leicht macht, das Rad für den Weg zur Arbeit zu nutzen, erhält einen Extra-Preis in Höhe von 500 Euro für eine fahrradfreundliche Investition wie zum Beispiel einen sicheren und überdach-ten Fahrrad-Abstellplatz. Die Teilnahmeunterlagen mit dem Aktionskalender können ab sofort im Internet unter www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de genutzt werden.


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/landesweite-mitmach-aktion-mit-dem-rad-zur-arbeit-gestartet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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