Erfolgreicher Abschluss der landesweiten Aktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit’

Die Aktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit‘ von ADFC und AOK NordWest war auch im vergangenen sehr erfolgreich. Landesweit beteiligten sich fast 5.200 Nordlichter daran.

Corona-bedingt konnten erneut auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice teilnehmen. “Auch im zweiten Coronajahr ist es uns gelungen, das Fahrrad in den veränderten Alltag einzubinden und damit die Menschen im Land zu mehr Bewe-gung zu motivieren. Für viele im Homeoffice Tätige ist Fahrradfahren ein wichtiger kör-perlicher Ausgleich geworden, der sich positiv bei der Arbeit und der persönlichen Fit-ness bemerkbar macht“, sagte AOK-Landesdirektorin Iris Kröner.


Denn das ist das Motto für alle Schleswig-Holsteiner bei der Aktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit: Vor Arbeitsbeginn, zwischendurch oder nach Feierabend etwas für die eigene Gesundheit tun‘. Wer im Homeoffice arbeitet, konnte das Radfahren in den Alltag integrieren und an der Aktion teil-nehmen. Die Schirmherrschaft hatte erneut Landes-Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz übernommen, der sich ebenfalls über die große Teilnahme trotz der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie freute: „Mit unserer Radverkehrspolitik schaffen wir gute Voraussetzungen, das Fahrrad noch besser in einen bewegten Arbeitsalltag einzubinden. Dazu werden wir nicht nur die bauliche Infrastruktur fördern, sondern auch die Verkehrssicherheit kontinuierlich ver-bessern.“


Auch die neue Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs e.V. (ADFC SH) Stephanie Meyer betonte, dass die Aktion gerade in der Corona-Pandemie ein verstärktes Bewusstsein geschaffen hat, mit dem Rad zum Arbeitsplatz zu fahren. „Wir wollen dieses neue, angepasste Mobilitätsverhalten der Menschen während und auch nach der Corona-Pandemie weiterhin fördern. Arbeitgeber können sehr viel dazu beitragen, dass ihr Personal gern mit dem Rad zur Arbeit kommt, zum Beispiel durch komfortable Abstellanlagen oder auch Umkleidemög-lichkeiten“, so Meyer. Die Umwelt werde dadurch nachhaltig von einer Menge Feinstaub und Abgasen verschont und Staus in den Innenstädten verringert.


Die landesweite Mitmachaktion ‚Mit dem Rad zur Arbeit‘ ist bei den Menschen in Schleswig-Holstein dauerhaft und sehr beliebt. Unter Corona-Bedingungen haben sich über 5.182 Einzelteilnehmer im diesjährigem Aktionszeitraum vom 1. Mai bis 31. August beteiligt und sind über 735.876 Kilometer gefahren. Das entspricht mehr als einer 18-maligen Erdumrundung. So spar-ten die Radler im diesjährigen Aktionszeitraum im Vergleich zur Fahrt mit dem Auto rund 145 Tonnen Kohlendioxid (CO2). Außerdem verbrauchten die Teilnehmer durch ihr individuelles Fit-nessprogramm 17.219.498 Kalorien.


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/erfolgreicher-abschluss-der-landesweiten-aktion-mit-dem-rad-zur-arbeit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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