Radfahrer wird mit weniger als 1,5 überholt

Überholvorgang in der Langen Reihe in Hamburg. © Ulf Dietze / adfc hamburg

ADFC zur Landtagsdebatte: Wir brauchen sichtbaren Ausbau der Radinfrastruktur

Der ADFC Schleswig-Holstein e.V. mahnt dazu, dass sichtbare und wirksame Radinfrastrukturmaßnahmen von der Politik endlich umgesetzt werden, statt Aktivist*innen zu kriminalisieren.

Am Freitag hat sich der Landtag mit zwei wichtigen Themen der Radverkehrsförderung auseinandergesetzt: der Verkehrssicherheit und einem Radschnellwegnetz für das Land. Abschließend bezieht der ADFC Schleswig-Holstein erneut Position zum Umgang mit der Gruppe „Aufstand der Letzten Generation“.

Radschnellwege: Fester Zeitplan und verbindliche Bündnisse für bestehende Strecken notwendig

Zu Beginn der Sitzung wurde auf Antrag der SSW-Fraktion über die Errichtung eines Radschnellwegenetzes für Schleswig-Holstein diskutiert. Diesen Austausch begrüßt Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein e.V.: „Nur mit breiten und sicheren Radschnellwegen steigen Pendler*innen auch für längere Strecken aufs Fahrrad. Durch E-Bikes ist dies für immer mehr Schleswig-Holsteiner*innen ein Angebot, nachhaltig zur Arbeit zu kommen.“ Der ADFC unterstützt ausdrücklich die Forderung des SSW nach einer landesweit strukturierten Radschnellwegplanung, die auch Kreise und Städte abdecke, die bisher noch keine eigenen Planungen habe.

Jedoch fordert Meyer Worten auch Taten folgen zu lassen: „Von den fünf angedachten Radschnellwegen in Schleswig-Holstein ist lediglich beim Radschnellweg Lübeck mit Planung eines Teilabschnitts begonnen worden. Es scheitert vielerorts bereits an der Zustimmung aller beteiligten Kommunen. Das darf so nicht bleiben. Wir fordern alle Beteiligten auf, unter Führung des Verkehrsministeriums sich endlich an einen Tisch zu setzen und feste, verbindliche Bündnisse für die jeweiligen Wege einzugehen!“

Der ADFC Schleswig-Holstein fordert die Beteiligten auf, die Radschnellwege gegebenenfalls auch in Abschnitten umzusetzen und da, wo es möglich ist, umgehend mit der Realisierung zu beginnen. Dann sehen die Bürger*innen Fortschritte und haben bereits frühzeitiger attraktive Fahrradinfrastruktur.

Verkehrssicherheit: Gute Radinfrastruktur schützt, mehr Straßen nicht

Weiterhin wurde im Landtag der Bericht der Landesregierung zur Lage der Verkehrssicherheit in Schleswig-Holstein 2023 vorgestellt. Der ADFC begrüßt die grundsätzlichen Anstrengungen der Landesregierung, die Anzahl der getöteten und verletzten Menschen im Straßenverkehr zu reduzieren.

„Für einen sicheren Straßenverkehr sind alle Verkehrsteilnehmer*innen gefordert, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Jedoch braucht es auch eine entsprechende sichere und fehlerverzeihende Infrastruktur, besonders für die sogenannten „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind“, legt Stephanie Meyer dar und zeigt sich überrascht über einige Passagen des Berichts: „Es bleibt uns unverständlich, wie die Landesregierung zu der Einschätzung kommt, dass der Neu-, Um- und Ausbau von Straßen – oder gar von Umgehungsstraßen – zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitrage. Mehr Straßen führen einzig und allein zu mehr motorisiertem Verkehr und damit zu mehr Gefahren für Radfahrer*innen. Ganz zu schweigen davon, dass wir zum Klimaschutz deutlich weniger Autoverkehr brauchen. Es bedarf endlich einer zeitgemäßen Verkehrsplanung, die sich an der Zukunft statt an der Autofokussierung orientiert. Wir brauchen endlich dichte Netze von baulich getrennter Radinfrastruktur für Jung und Alt, die mit Priorität gebaut werden!“

Die Landesregierung führt im Bericht aber ebenfalls aus, dass es weitere Schulungen und Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmenden bedürfe. „Bisher richten sich Sensibilisierungsangebote noch zu oft an Junge oder Ältere Menschen. Doch dazwischen fehlt es an Bildungs- und Schulungsangeboten, um Autofahrer*innen, und natürlich auch Radfahrer*innen, die aktuell gültigen Verkehrsregeln zu vermitteln. So erleben wir es noch viel zu oft, dass Radfahrer*innen rechtswidrig mit weniger als 1,50 Meter Abstand von Autos und LKWs überholt werden. Hier ist die Landesregierung gefordert, zügig entsprechende Bildungs- und Informationsangebote für die Menschen bereitzustellen“, so Meyer.

Umgang mit der Letzten Generation: Präventiv gegen die Klimakrise – nicht gegen Demonstrierende!

Seit über 30 Jahren ist der ADFC politisch aktiv, der Klimaschutz steht als Vereinsziel in der Satzung. Verschiedene friedliche Protestformen gehören zur Vereins-DNA des ADFC, um auf die Interessen der Radfahrenden in Schleswig-Holstein aufmerksam zu machen, die Verkehrswende mit dem Rad voranzubringen und darüber den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren. Der ADFC Schleswig-Holstein ist zutiefst beunruhigt über die derzeitige politische Debatte rund um die Gruppe „Aufstand der Letzten Generation“.

Dazu sagt Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein: „Statt endlich wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel umzusetzen, streiten Politiker*innen darüber, wie die Aktivist*innen bestraft werden sollen, die mit öffentlichkeits-störenden Aktionen darauf aufmerksam machen.

Wir sind besorgt über alle Versuche, zivilgesellschaftlichen Widerstand zu kriminalisieren.

Dabei hat sich zum Beispiel im Ahrtal gezeigt, welche Gefahr für Menschenleben und welche Vernichtung von Sachwerten durch den Klimawandel drohen. Ob eine Straftat vorgelegen hat, entscheiden Gerichte – nicht Politiker*innen!“

Über den ADFC Schleswig-Holstein

Der ADFC Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 7.900 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Schleswig-Holstein. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf landes-, kreis- und kommunalpolitischer Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/adfc-zur-landtagsdebatte-wir-brauchen-sichtbaren-ausbau-der-radinfrastruktur

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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