Mädchen auf Rädern

Mädchen auf Rädern © ADFC / Deckbar

Schulstart: ADFC fordert sichere Wege von Kommunen und mehr Eltern-Engagement

Zum Beginn des neuen Schuljahres in der nächsten Woche fordert der Fahrradclub ADFC Schleswig-Holstein ein stärkeres Engagement der Kommunen, die Schulwege verkehrssicher für alle Kinder zu gestalten.

Viele Kinder bewegen sich zu wenig, deshalb ruft der Fahrradclub ADFC Schleswig-Holstein dazu auf, aktiv ins neue Schuljahr zu starten und statt des Elterntaxis mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. „Über 80 Prozent der Kinder im schulpflichtigen Alter bewegen sich zu wenig“, betont Jan Voß, Landesgeschäftsführer des ADFC Schleswig-Holstein, und führt aus: „Den Schulweg mit dem Rad oder Roller zurückzulegen, sorgt für einen körperlichen Ausgleich der Kinder zum langen Sitzen in der Schule. Das Radfahren fördert nicht nur die Gesundheit, sondern die Schülerinnen und Schüler sind morgens wacher und konzentrierter und können dem Unterricht besser folgen.“

Eltern sind gefordert: Kinder unterstützen und Wege üben

Kinder seien noch in einer Entwicklungsphase, auch beim Verhalten im Straßenverkehr. Hier seien die Eltern in der Pflicht, die Kinder zu ermuntern und zu unterstützen. Dazu appelliert Jan Voß an die Eltern: „Jeder Schulweg ist anders. Fahren Sie also den Schulweg gemeinsam mit Ihrem Kind ab und besprechen sie unübersichtliche Verkehrsstellen. Und das nicht nur einmal. Üben Sie den Weg solange gemeinsam zu fahren, bis Sie und Ihr Kind sich sicher fühlen. Und melden Sie problematische Verkehrsstellen unbedingt an die Schule und die Kommune, damit diese beseitigt werden.“

Kommunen in der Pflicht: Schulwege absichern, notfalls umbauen und Tempo 30 rund um Bildungseinrichtungen konsequent anordnen

Denn um den Weg eigenverantwortlich mit dem Fahrrad zurücklegen zu können, bedarf es guter und subjektiv sicherer Wege für die Schülerinnen und Schüler. Hier sieht Jan Voß die Kommunen in der Verantwortung: „Dass viele Eltern sich in der Situation sehen, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu fahren, weil sichere Wege für Ihre Kinder fehlen, zeigt nur die fehlgeleitete Verkehrsplanung der letzten Jahrzehnte. Die Kommunen sind in der Pflicht, endlich die Wege für Schulkinder sicher umzubauen!“

Dazu sei es wichtig, dass jede Schule ihren Schulwegeplan stets aktuell halte und die Veränderungen und gefährliche Stellen an Schulträger und Kommune meldet, und dort sofortige Besserung einfordert. Die Kommunen sind gefordert, diese Gefahrenstellen umgehen umzubauen. Auch müsse konsequent um alle Bildungseinrichtungen Tempo 30 angeordnet werden. Dazu Jan Voß: „Wir erwarten von den Straßenrechtsbehörde auf allen Ebenen die aktuelle Gesetzeslage im Sinne der Kinder auszulegen!"


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/schulstart-adfc-fordert-sichere-wege-von-kommunen-und-mehr-eltern-engagement

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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