Mädchen auf Rädern

Mädchen auf Rädern © ADFC / Deckbar

Juli-Landtag: ADFC fordert Verstetigung der Mittel für die Radverkehrsförderung

Während der letzten Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vor der Sommerpause diskutieren die Landtagsabgeordneten über die Radverkehrsförderung im Land. Der ADFC fordert die Verstetigung der finanziellen Mittel fürs Rad.

Derzeit arbeitet das Verkehrsministerium an einem neuen Landesweiten Radverkehrsnetz für Schleswig-Holstein. Stephanie Meyer betont die Bedeutung einer aktualisierten Planung für das Land:

„Wir brauchen eine strukturierte Grundlage für die Förderung der Fahrradinfrastruktur im Land. Nur wenn die Menschen ein lückenloses Radwegenetz mit hochwertigen und ausreichend breiten Wegen vorfinden, steigen sie auch aufs Fahrrad. Bisher hat man dem Radverkehr nur den Platz eingestanden, den das Auto übrig gelassen hat, damit motiviert man niemanden aufs Rad zu steigen.“

Gute Radwege kosten natürlich Geld. Dieses wurde jahrelang nicht investiert, deshalb dürfen auch die 20 Millionen pro Jahr für Landesstraßen, die die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode angekündigt hat, nicht eingekürzt werden.

„Die Landesstraßen sind sanierungsbedürftig, die Radwege aber noch viel umfangreicher. Der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr hat erst im März diesen Jahres bekannt gegeben, dass 90 Prozent der Radwege an Landesstraßen sanierungsbedürftig sind!“, hebt Meyer hervor und führt aus: „Wer jetzt nach einem Jahr die Geldmittel wieder einkürzen möchte, kann sich die Arbeit gleich sparen. Radwege planen, bauen und sanieren sich nicht in einem Jahr – deshalb muss das Geld weiter im Haushalt eingestellt werden!“ Um heute mit der Planung zu beginnen, benötigen alle Beteiligten die Sicherheit, dass auch morgen Mittel für die Realisierung zur Verfügung stehen werden.

ADFC fordert finanzielle Planungssicherheit des Landes für Radschnellwege für die nächsten Jahre

Am Dienstag hat der SSW vor der Landtagssitzung ein landesweites Radschnellwegenetz gefordert. Diese Forderung begrüßt Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein: „Nur mit breiten und sicheren Radschnellwegen steigen Pendler*innen auch für längere Strecken aufs Fahrrad. Durch E-Bikes ist dies für immer mehr Schleswig-Holsteiner*innen ein Angebot, nachhaltig zur Arbeit zu kommen.“ Der ADFC unterstützt ausdrücklich die Forderung des SSW nach einer landesweit strukturierten Radschnellwegplanung, die auch Kreise und Städte abdecke, die bisher noch keine eigenen Planungen haben.

Bei den Radschnellwegen im Land kritisiert Meyer, den Worten auch Taten folgen zu lassen: „Von den fünf angedachten Radschnellwegen der Metropolregion Hamburg in Schleswig-Holstein ist lediglich beim Radschnellweg Lübeck mit der Planung eines Teilabschnitts begonnen worden. Denn es scheitert vielerorts bereits an der notwendigen Zustimmung aller beteiligten Kommunen. Bei diesen langsamen, jahrelangen Abstimmungsprozessen darf es nicht bleiben. Das Land muss ernsthaft darüber diskutieren, ob Radschnellwege in den Rang von Landesstraßen erhoben werden. Dann lägen Planung und Umsetzung in einer Hand, und könnten zielstrebig vom Landesbetrieb für Straßen und Verkehr umgesetzt werden!“ Denn auch Radschnellwege in anderen Regionen, wie beispielsweise zwischen Kiel und Preetz, sind über die Trassenvorplanung noch nicht hinausgekommen. Meyer sieht eine klare Führungsrolle beim Land: „Wir fordern alle Beteiligten auf, unter aktiver Führung des Verkehrsministeriums sich endlich an einen Tisch zu setzen und feste, verbindliche Bündnisse und Zeitpläne für die jeweiligen Wege einzugehen!“

Die Kostenübernahme durch das Land sei ein wichtiger Anreiz für die Kommunen, ihren Beitrag für solch wichtige Infrastrukturprojekte zu leisten. Der ADFC Schleswig-Holstein fordert zugleich alle Beteiligten auf, Radschnellwege gegebenenfalls auch in Abschnitten umzusetzen und da, wo es möglich ist, umgehend mit der Realisierung zu beginnen. Dann sehen die Bürger*innen Fortschritte und haben bereits frühzeitig attraktive Fahrradinfrastruktur.


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/juli-landtag-adfc-fordert-verstetigung-der-mittel-fuer-die-radverkehrsfoerderung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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