ADFC warnt Radfahrende vor dem neuen Adler-Kreisel in Itzehoe

Vor Freigabe des Adler-Kreisels in Itzehoe warnt der ADFC insbesondere die Radfahrenden vor der neuen Verkehrsführung auf dem abgesetzten Radweg.

Vor Freigabe des Adler-Kreisels warnt der ADFC insbesondere die Radfahrenden vor der neuen Verkehrsführung auf dem abgesetzten Radweg. Die Linienführung des Radwegs entspricht eindeutig nicht den Richtlinien und führt zu neuen, gefährlichen Konfliktpunkten zwischen Radfahrenden und Kfz-Verkehr. Thomas Möller, ADFC-Landesvorsitzender, beschreibt das Problem so:

Die Radwegführung parallel zu den Ausrundungen zwischen den zuführenden Straßen führt zu einem sternförmigen Radweg mit zehn „Ecken“. Dieser ist nicht nur kaum befahrbar mit einem Fahrrad, sondern führt an mindestens fünf Punkten auch zu einer gefährlichen Konfliktsituation. Der Konfliktpunkt entsteht zwischen Kraftfahrzeugen, die aus dem Kreisverkehr in einen Knotenarm abbiegen, und Radfahrenden, die den gleichen Knotenarm queren wollen, um weiter um den Kreisverkehr zu fahren. Das besondere Gefahrenpotenzial an diesen Konfliktpunkten an den fünf Radwegfurten ergibt sich aus folgenden Punkten:

  1. Für Kfz-Führende ist erst im letzten Augenblick erkennbar, dass der/die Radfahrende links auf die Radwegfurt „abbiegen“ (d.h. dem vorfahrtberechtigten Kreisverkehr folgen) will. In diesem Moment ist der/die Radfahrende bei vielen Fahrzeugen im toten Winkel. Wie bei dem bekannten Rechtsabbiegekonflikt führt die Begegnung von Lkws mit Radfahrenden zu schweren, häufig sogar zu tödlichen Unfällen.
  2. Alle Radfahrenden sollen durch die geplante Radwegebenutzungspflicht in diese Risikosituationen gezwungen werden.
  3. Die/der Radfahrende wird parallel zur Ausrundung durch die eindeutige Trennung von Geh- und Radweg jeweils so in den nächsten Knotenarm geführt als ob er/sie dort weiter fahren möchte und nicht die Furt queren will.
  4. Das notwendige Lenk- und Fahrmanöver, um abrupt von einer Rechtskurve in eine fast rechtwinklige Linkskurve zu wechseln, ist schon rein physikalisch höchst anspruchsvoll und sowohl bei niedriger als auch bei höherer Geschwindigkeit für durchschnittliche Radfahrende kaum zu bewältigen. Selbst aus dem Stand ist ein Anfahren in diesem Winkel nach links kaum möglich. Beim Schieben des Fahrrades, das dann auf dem Gehweg zu erfolgen hat, steht man sich angesichts der Schleppkurve des Fahrrades selbst im Weg.
  5. Vor diesem anspruchsvollen Fahrmanöver müsste der/die Radfahrende die linke Hand vom Lenker nehmen und den linken Arm ausstrecken, um das beabsichtigte Abbiegen auf die Radwegfurt deutlich anzuzeigen. Gleichzeitig ist es notwendig, nach hinten links zu blicken, um zu kontrollieren, ob ein Fahrzeug kommt, abbiegen will und der Kfz-Führende erkannt hat, dass er/sie anhalten muss, und dies auch tut. Diese Bewegungsabläufe sind mit einer normalen Gleichgewichtskoordination und Kontrolle des Fahrrades kaum vereinbar. Ein Sturz kann die Folge sein oder eine abweichende Fahrweise, der Verzicht auf die Fahrtrichtungsanzeige oder den Schulterblick mit entsprechendem Gefahrenpotenzial.

Der ADFC warnt nun alle Verkehrsteilnehmer*innen vor diesen Gefahren und ruft sie zu einem äußerst vorsichtigen Fahren auf: Wer ein Auto oder einen Lkw fährt sollte immer damit rechnen, dass (vorfahrberechtigte) Radfahrende entlang des Kreisels den Knotenarm queren, und entsprechend langsam, mit ständiger Umsicht und bremsbereit aus dem Kreisel herausfahren. Radfahrende, die nicht den Radweg entlang des Kreisverkehrs verlassen wollen, sollten sich sehr gut bemerkbar machen, beim Schulterblick Blickkontakt aufnehmen und im Zweifelsfall lieber anhalten.


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/adfc-warnt-radfahrende-vor-dem-neuen-adler-kreisel-in-itzehoe

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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