Radfahren in der Stadt

Radfahren in der Stadt © ADFC | April Agentur

ADFC SH: "Fahrplan für richtigen Klimaschutz im Verkehrssektor gesucht!"

Der ADFC Schleswig-Holstein positioniert sich zu den Plänen der Landesregierung und fordert für die Radstrategie 2030 des Landes endlich ein Umsetzungskonzept, einen Zeitplan und konkrete Finanzierungszusagen.

Nach dem Koalitionsvertrag hat die neue Landesregierung von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein im Juli ihr sogenanntes „100-Tage-Programm“ vorgestellt. Zu den Maßnahmen und Positionen stellt Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein e.V., fest:

„Dieser Sommer ist geprägt von den Auswirkungen einer nie gekannten Energiekrise. Dazu werden die Folgen der Klimakrise mit Rekordtemperaturen, Dürren und Waldbränden deutlicher denn je. Deshalb muss der Verkehrssektor auch in Schleswig-Holstein schnellstens klimafreundlich umgestaltet werden."

Zwar habe das Land eine gute Radstrategie, die jedoch auch nach zwei Jahren immer noch ohne Umsetzungskonzept, Zeitplan und konkrete Finanzierungszusagen geblieben ist! Entsprechend erwartet der ADFC von der Landesregierung bis Ende des Jahres einen aktualisierten Plan für das erste Jahr der Legislaturperiode.

Dazu führt Stephanie Meyer die dringendsten Punkte an:

„Aus unserer Sicht gibt es mehrere wichtige Maßnahmen, die nun zügig umgesetzt werden müssen:

  • Fortschreibung des Landesweiten Radverkehrsnetzes (LRVN) zügig angehen
  • Einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Radstrategie für die nächsten 3 Jahre mit Zeit- und Finanzierungsplan

Denn bis 2025 wird in der Radstrategie als Teilziel ein Radverkehrsanteil von 22 Prozentpunkten festgelegt. Derzeit sind es nur 13 Prozent. Ohne einen guten und für alle verständlichen Arbeitsplan ist diese Zielmarke nicht erreichbar.

Dazu brauchen wir in einem ersten Schritt zeitnah eine Übersicht aller Schäden an Radwegen, und die Erfassung muss unabhängig von den Zuständigkeiten erfolgen. Ein Konzept für eine zukünftige hochwertige Instandsetzung incl. Priorisierungs- und Zeitplan muss dabei alle Straßenbaulastträger mitnehmen. Hier sehen wir den Landesbetrieb für Straßenbau mit seiner Stabsstelle für Radverkehr als kompetente Leitstelle.

  • Runder Tisch „ÖPNV + Rad“

Um die Erkenntnisse des 9-Euro-Tickets aufzuarbeiten und strukturelle Maßnahmen für eine landesweite intermodale ÖPNV-Angebotsoffensive festzulegen, braucht es einen zeitnahen festen Austausch mit allen relevanten Akteuren.“


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/adfc-sh-fahrplan-fuer-richtigen-klimaschutz-im-verkehrssektor-gesucht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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