ADFC fordert Konsequenzen aus Corona-Abstandsgebot und StVO-Novelle

Mit Inkrafttreten der neuen StVo fordert Thomas Möller, ADFC-Landesvorsitzender, die Kommunen aufgefordert: „Die Möglichkeiten der StVO müssen stärker genutzt werden, um mehr Platz zum Radfahren und Zufußgehen zu schaffen. Straßen für Menschen!“

Zwei Meter Abstand zwischen den Menschen ist eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus. „Die meisten Geh- und Radwege in Schleswig-Holstein sind viel zu schmal, um dieses Gebot einzuhalten“ stellt Thomas Möller fest und ergänzt: „Beim Begegnen und Überholen wird es zu eng, die Menschen müssen oft auf die Straße ausweichen. Wir fordern die Kommunen auf, die Straßen für Radfahrende und möglichst auch für den Fußverkehr zu öffnen.“

Viele Wohnstraßen können in verkehrsberuhigte Bereiche umgewandelt werde, wo nur im Schritttempo gefahren werden darf. Bereiche, die von Menschen stark frequentiert werden, können ganz für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. „Die Stadt Kiel hat mit der temporären Umwidmung der Kiellinie mal wieder ein gutes Beispiel gesetzt“, so Thomas Möller. Auch Fahrradstraßen sind in Kiel seit Jahren bewährt, während sie in den meisten Städten in Schleswig-Holstein immer noch unbekannt sind. Mit der StVO-Novelle werden nun Fahrradzonen ermöglicht, die von den Kommunen noch leichter umgesetzt werden können.

Die Radwege sind in Schleswig-Holstein in den meisten Fällen zu schmal, um sich dort so zu begegnen oder zu überholen, wie es die Corona-Abstandsregeln vorschreiben. Der ADFC-Landesvorsitzende Thomas Möller fordert entsprechend: „Die Straßenverkehrsbehörden müssen die Benutzungspflicht für Radwege aufheben, die zu schmal sind, um das Corona-Abstandsgebot einzuhalten. Das betrifft in Schleswig-Holstein sehr viele Radwege, wahrscheinlich über 90 Prozent. Zum Schutz von Radfahrenden soll dann während der Corona-Krise außerorts ein Tempolimit von 70 Stundenkilometern gelten und innerorts Tempo 30.“

Mit der StVO-Novelle wird auch der Sicherheitsabstand von 2 Metern außerorts und 1,50 Metern innerorts für Autofahrende beim Überholen zur Pflicht. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot in Straßen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrenden nicht, deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO.

Fahrräder sind die gesündesten und umweltfreundlichsten Fortbewegungsmittel im Alltag und in Schleswig-Holstein ist Radfahren mit Abstand die beliebteste Sportart, wie eine Studie im Auftrag des Innenministeriums 2019 gezeigt hat. „In dieser besonderen Zeit zeigt sich, dass das Fahrrad eine wichtige Rolle in der Mobilität spielt. Viele Menschen würden es gerne als Verkehrsmittel im Alltag mehr nutzen und brauchen dafür sichere Infrastruktur. Die Corona-Krise bietet die Chance, die Raumaufteilung in unseren Straßen zu überdenken. Die Kommunen haben es in der Hand, dies praktisch umzusetzen.“


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-konsequenzen-aus-corona-abstandsgebot-und-stvo-novelle

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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