ADFC fordert Konsequenzen aus Corona-Abstandsgebot und StVO-Novelle
Mit Inkrafttreten der neuen StVo fordert Thomas Möller, ADFC-Landesvorsitzender, die Kommunen aufgefordert: „Die Möglichkeiten der StVO müssen stärker genutzt werden, um mehr Platz zum Radfahren und Zufußgehen zu schaffen. Straßen für Menschen!“
Zwei Meter Abstand zwischen den Menschen ist eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus. „Die meisten Geh- und Radwege in Schleswig-Holstein sind viel zu schmal, um dieses Gebot einzuhalten“ stellt Thomas Möller fest und ergänzt: „Beim Begegnen und Überholen wird es zu eng, die Menschen müssen oft auf die Straße ausweichen. Wir fordern die Kommunen auf, die Straßen für Radfahrende und möglichst auch für den Fußverkehr zu öffnen.“
Viele Wohnstraßen können in verkehrsberuhigte Bereiche umgewandelt werde, wo nur im Schritttempo gefahren werden darf. Bereiche, die von Menschen stark frequentiert werden, können ganz für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. „Die Stadt Kiel hat mit der temporären Umwidmung der Kiellinie mal wieder ein gutes Beispiel gesetzt“, so Thomas Möller. Auch Fahrradstraßen sind in Kiel seit Jahren bewährt, während sie in den meisten Städten in Schleswig-Holstein immer noch unbekannt sind. Mit der StVO-Novelle werden nun Fahrradzonen ermöglicht, die von den Kommunen noch leichter umgesetzt werden können.
Die Radwege sind in Schleswig-Holstein in den meisten Fällen zu schmal, um sich dort so zu begegnen oder zu überholen, wie es die Corona-Abstandsregeln vorschreiben. Der ADFC-Landesvorsitzende Thomas Möller fordert entsprechend: „Die Straßenverkehrsbehörden müssen die Benutzungspflicht für Radwege aufheben, die zu schmal sind, um das Corona-Abstandsgebot einzuhalten. Das betrifft in Schleswig-Holstein sehr viele Radwege, wahrscheinlich über 90 Prozent. Zum Schutz von Radfahrenden soll dann während der Corona-Krise außerorts ein Tempolimit von 70 Stundenkilometern gelten und innerorts Tempo 30.“
Mit der StVO-Novelle wird auch der Sicherheitsabstand von 2 Metern außerorts und 1,50 Metern innerorts für Autofahrende beim Überholen zur Pflicht. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot in Straßen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrenden nicht, deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO.
Fahrräder sind die gesündesten und umweltfreundlichsten Fortbewegungsmittel im Alltag und in Schleswig-Holstein ist Radfahren mit Abstand die beliebteste Sportart, wie eine Studie im Auftrag des Innenministeriums 2019 gezeigt hat. „In dieser besonderen Zeit zeigt sich, dass das Fahrrad eine wichtige Rolle in der Mobilität spielt. Viele Menschen würden es gerne als Verkehrsmittel im Alltag mehr nutzen und brauchen dafür sichere Infrastruktur. Die Corona-Krise bietet die Chance, die Raumaufteilung in unseren Straßen zu überdenken. Die Kommunen haben es in der Hand, dies praktisch umzusetzen.“