Fehlende Radabstellanlagen am Bahnhof

Fehlende Radabstellanlagen am Bahnhof © ADFC SH

ADFC SH Bike+Ride-Test: Die Hälfte der Bahnhöfe fällt durch

Der ADFC Schleswig-Holstein hat die Radabstellanlagen aller Bahnhalte in Schleswig-Holstein überprüft und bewertet. Fast die Hälfte der Halte verfügen über gar keine oder deutlich zu wenige gute Abstellanlagen für Fahrräder.

Pendeln mit Bahn und Fahrrad liegt im Trend. Immer mehr Menschen fahren mit dem Rad zum Bahnhof und nutzen dort die klimafreundliche Bahn. Ein wichtiger Faktor für die Fahrt mit dem Fahrrad: Es muss es am Bahnhof auch eine gute Radabstellanlage geben, um das eigene Fahrrad sicher angeschlossen zu wissen.


Doch wie fahrradfreundlich sind Schleswig-Holsteins Bahnhöfe? Diese Frage hat sich der ADFC Schleswig-Holstein gestellt und hat alle 179 Bahn- und S-Bahnhalte bewertet. Das Ergebnis fasst Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein, zusammen:
„Leider verfügt die Hälfte der Bahnhöfe bei uns im Land über gar keine oder deutlich zu wenige gute Abstellanlagen für Fahrräder. Sichere und komfortable Abstellanlagen sind aber essentiell, denn nur, wer sein Rad auch am Ende des Tages wiederbekommt, nutzt es auch für die Fahrt zum Bahnhof!“


Besonders in Regionen ohne gute Busverbindungen zum nächsten Bahnhof falle die Wahl des Verkehrsmittels häufig auf das Auto. „Gute und sichere Radabstellanlagen können hier den Ausschlag für die Wahl des Fahrrades auf dem Weg zum Bahnhof geben. Mit einem Fahrrad erreicht eine durchschnittliche Person Ziele in 10 Minuten Entfernung, mit elektrischer Unterstützung erhöht sich dieser Radius auf bis zu 10 Kilometer im Durchschnitt“, so Meyer.


Es gibt jedoch auch positive Beispiele von Bike+Ride-Anlagen. So haben 19 Prozent der Bahnhalte mit der Note 2 abgeschnitten, 10 Prozent sogar mit der Note 1. Für diese guten Noten war, neben einer großen Anzahl an guten Radabstellanlagen, auch die Sicherung vor Wind und Wetter durch Überdachung und für eine sehr gute Note noch die Bereitstellung von gesicherten Abstellanlagen wie Fahrradboxen oder Sammelschließanlagen, erforderlich.
„Die Zahlen zeigen aber auch, dass die Bewertung der Bahnhaltestellen nicht substanziell von der Anzahl der Ein- und Aussteiger*innen abhängt“, betont Stephanie Meyer und führt aus: „Kommunen wie Bordesholm und Brokstedt konnten sich mit entsprechenden Angeboten eine 1 sichern, aber auch Kommunen im Ländlichen Raum zeigen, dass die Mobilitätswende dort möglich ist. Jübek mit 2.500 Einwohner*innen hat ein passendes Angebot und sich damit verdient eine 2 gesichert!“


Der ADFC-Test zeigt aber auch, dass es noch bei vielen Kommunen Aufholbedarf gibt. Natürlich müssen besonders die großen Kommunen wie Kiel, Lübeck und Neumünster aufgrund der hohen Fahrgastzahlen noch weitere Radabstellanlagen schaffen. Aber auch regionale Zentren wie Husum, Itzehoe, Rendsburg oder Pinneberg müssten dringend in eine gute Fahrradabstellanlage investieren.
„Negatives Beispiel ist leider Flensburg. Hier wird seit über 20 Jahren an einer Fahrradstation im Hauptbahnhof geplant und der Umsetzung ist man bisher kaum einen Schritt näher gekommen“, kritisiert Meyer: „Andere Kommunen haben gezeigt, dass es schneller gehen muss – und dass es möglich ist!“


Meyer verweist hier ausdrücklich auf die Förder- und Beratungsangebote von NAH.SH und der Deutschen Bahn: „Wir möchten jede Bürgermeister*in ermutigen, unseren Test als Weckruf wahrzunehmen. So gut wie aktuell waren die Bedingungen für Planung und Förderung von zukunftsweisender Bike+Ride-Anlagen noch nie. Nutzen Sie die Chancen!“


Zum ADFC SH Bike+Ride-Test
Als Datengrundlage für die Erhebung wurde eine Erfassung der NAH.SH GmbH aus dem Jahr 2020 genutzt. In dieser wurden alle Bahnhalte im Januar und Februar 2020 besichtigt und die vorhandene Fahrradabstellinfrastruktur erfasst und kategorisiert. Diese Daten wurden im Januar 2023 um alle Abstellanlagen ergänzt, welche im Rahmen der NAH.SH „Bike+Ride“-Programm seit 2020 errichtet wurden oder noch im Jahr 2023 errichtet werden sollen. Entsprechend kann es hier zu Abweichungen kommen.
Zur Bewertung hat der ADFC Schleswig-Holstein eine Klassifizierung erstellt, die sich am Raster von Schulnoten von 1 bis 6 orientiert. Hauptkriterium war das Verhältnis der Fahrgäste im Vergleich zu den vorhandenen „Guten Radabstellanlagen“. Radabstellanlagen, welche weiter als 500 Meter vom Bahnhof entfernt sind, wurden nicht berücksichtigt.
Sog. „Vorderradparker“, bei denen das Fahrrad nur am Vorderrad angelehnt, eingeklemmt und angeschlossen werden kann, wurden aus der Bewertung genommen, da sie den Anforderungen des ADFC Schleswig-Holstein an ein sicheres und beschädigungsfreies Parken nicht genügen.


https://sh.adfc.de/artikel/adfc-sh-bike-ride-test-die-haelfte-der-bahnhoefe-faellt-durch

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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