
Radfahrer*in fährt auf einer ungeräumten Fahrbahn © Visum / Güven Purtul
Radfahren im Winter? Sicher – mit geräumten Radwegen
Mit diesen zehn Tipps vom ADFC Schleswig-Holstein kommen Radfahrende sicher und gut gelaunt durch die frostigen Monate. Gleichzeitig fordert der ADFC Gemeinden, Kreise und das Land auf, ihre Räumpflicht auf Radwegen konsequent wahrzunehmen.
Radfahren macht Spaß, hält fit und vertreibt den Winterblues. Mit diesen zehn Tipps vom ADFC Schleswig-Holstein kommen Radfahrende sicher und gut gelaunt durch die frostigen Monate. Gleichzeitig fordert der ADFC Gemeinden, Kreise und das Land auf, ihre Räumpflicht auf Radwegen konsequent wahrzunehmen. Schnee, Eis und Laub sind für Radfahrerinnen und Radfahrer ein hohes und unnötiges Unfallrisiko.
ADFC-Landesgeschäftsführer Jan Voß sagt: „Radfahren macht Spaß, stärkt das Immunsystem und hilft gegen den Winterblues, gerade in der grauen Jahreszeit. Doch Kälte, vereiste Radwege oder Schneefall sind besondere Herausforderungen, auf die man sich aber gut vorbereiten kann – so geht Winterradeln.“
Mit diesen zehn ADFC-Tipps ist jeder und jede gewappnet, auch im Winter sicher und mit Freude unterwegs zu sein.
- Langsam und vorausschauend fahren – so hat man mehr Zeit, zu reagieren. Es hilft, Gefahren zu erkennen und Stürze zu vermeiden.
- Plötzliche Lenkbewegungen vermeiden, besonders bei Glätte und Eis.
- Frühzeitig und vorsichtig abbremsen, vor allem mit der Hinterradbremse, denn das Blockieren des Vorderrades führt schnell zu Stürzen.
- Auf Glatteis möglichst ohne Bremsen ausrollen. Vor der Kurve und nicht in der Kurve abbremsen. Nicht abrupt bremsen, sondern mit Gefühl oder mit der Stotterbremstechnik.
- Mehr Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten.
- Etwas Luft aus demReifen lassen, das erhöht die Auflagefläche. Sattel bei Bedarf tiefer stellen, so ist man schneller mit den Füßen am Boden.
- Helles, gutes Lichtist Pflicht. Licht schon bei Dämmerung einschalten. Lichtkegel auf den Boden und nicht zu hoch ausrichten, sonst besteht Blendgefahr. Helle Kleidung und Reflektorbänder erhöhen die Sichtbarkeit.
- Wenn benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt und damit unbefahrbar sind, darf man auf die Fahrbahn ausweichen.
- Im Zwiebelprinzip ankleiden: Mehrere Schichten können je nach Temperatur und Belastung an- oder ausgezogen werden. Die Außenschicht sollte wind- und wasserabweisend sein. Warme Handschuhe, warme Socken, Kopf- und Gesichtsschutz sind ein Muss.
- Nicht geräumte Radwege der zuständigen Verwaltung oder dem Bauhof der Gemeinde oder des Kreises per Telefon oder Mail melden – für verkehrswichtige Radwege besteht Räumpflicht.
Winterdienst besonders wichtig für Radwege!
ADFC-Landesgeschäftsführer Jan Voß sagt: „Winterliches Radfahren kann Freude machen – wenn Radwege geräumt sind. Die Räumpflicht gilt für Radwege an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Wir erleben immer wieder, dass Radwege vereist, zugeschneit oder durch Matsch und Laub rutschig sind. Das ist für Radfahrerinnen und Radfahrer besonders gefährlich. Jeder Sturz kann zu schlimmen, sogar lebensgefährlichen Verletzungen führen. Hier sind sowohl die Gemeinden, Kreise und auch das Land in der Pflicht. Radwege müssen prioritär geräumt werden. Wir fordern alle Verwaltungen auf, Radfahrende im Winterdienst aktiv mitzudenken und entsprechend einzuplanen.“
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