Fahrradverband ADFC kritisiert fehlenden Plan beim Radwegebau

Schleswig-Holstein hat ein neues landesweites Radverkehrsnetz (LRVN) und die Regierungsfraktionen wollen nun den Radwegebau an das neue Netz anpassen. Der ADFC übt Kritik: Zu unkonkret seien die Pläne angesichts immenser Herausforderungen.

Am Freitag befasst sich der Landtag mit einem Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, für das Landesweite Radverkehrsnetz (LRVN)  ein sogenanntes Bauprogramm erarbeiten zu lassen. Dieses Programm soll festlegen, an welchen Strecken Radwege mit Priorität gebaut oder ertüchtigt werden. So sollen die Lücken im landesweiten Radverkehrsnetz schnell geschlossen werden. Jan Voß, Landesgeschäftsführer des ADFC Schleswig-Holstein, stört sich dabei stark am Faktor Zeit: „Der Antrag lässt zeitliche Ziele leider komplett vermissen! Damit fehlen nicht nur dem Land, sondern auch Kommunen und Kreisen weiterhin die Planungssicherheit für eigene Radwegeprojekte.“

Zudem kritisiert der ADFC, dass seit Beginn der Legislatur zu wenige Maßnahmen zur Gewinnung von Planern und Ingenieuren unternommen wurde. „Fehlende Planungskapazitäten sind der größte Hemmschuh beim Radwegebau. Die Landesregierung setzt derzeit auf das Prinzip Hoffnung, dass in anderen Bundesländern schon genug Fachkräfte ausgebildet würden. Deshalb fordern wir nach wie vor die Ausweitung von Ausbildungskapazitäten an unseren Schleswig-Holsteinischen Hochschulen und die Einrichtung eigener Verkehrsplanungs- und Radverkehrsinfrastruktur-Studiengänge“, sagt Voß.

Die Festlegung der Fraktionen auf Mindeststandards für die Radwege im landesweiten Netz – auf die sogenannte ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) – stößt beim ADFC grundsätzlich auf Zustimmung. „Grundsätzlich ist das gut, dass man sich auf Mindestanforderungen an Radwege einigt. Die ERA jedoch nur für Neubauten anzuwenden und direkte Ausnahmen zu formulieren, führt jedoch in die falsche Richtung“, so Voß: „Wenn Schleswig-Holstein Fahrradland werden soll, wie es die Landesregierung selbst will, muss das Land mit gutem Beispiel vorangehen und die ERA konsequent für alle eigenen Neubauten, Sanierungen und grundständigen Instandsetzungen anwenden!“

Der Mangel an Planern und Ingenieuren beim Radwege- und Straßenbau ist besonders auch in den Kommunen zu spüren, die für viele Kilometer Radwege des Landesnetzes zuständig sind. Aus Sicht des ADFC muss sich das Land hier stärker engagieren. Jan Voß stellt klar: „Dass die Fraktionen nicht klar benennen, dass die Fördersätze – besonders für finanzschwache Kommunen – angehoben werden müssen, konterkariert die Bemühungen des LRVN. Wenn die Entscheidung für den Radwegebau aus finanziellen Gründen immer wieder vertagt oder nie umgesetzt wird, bekommen wir nie ein befahrbares Netz. Und gute Radwege darf es nicht nur in wohlhabenden Regionen geben!“


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/fahrradverband-adfc-kritisiert-fehlenden-plan-beim-radwegebau

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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