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Abstimmung Gruppe Illustration © ADFC | april agentur

Appell an Bundestagsabgeordnete: Jetzt nicht an sozialer Verkehrspolitik sparen!

Ein Bündnis aus Verkehrsverbünden fordert von den Bundestagsabgeordneten eine Rücknahme der geplanten Mittelkürzungen für den Umweltverbund im Haushalt 2024 und stattdessen eine dringend notwendige Erhöhung.

Für das Jahr 2024 muss die Bundesregierung im Haushalt drastisch einsparen. Die Einsparungen bei den Landwirten werden medial breit kommuniziert und diskutiert. Weniger öffentlich ist bisher, dass laut einer Vorlage des Bundesfinanzministeriums massiv an Fördermitteln und Projekten für den Umweltverbund aus Bus, Bahn und Radverkehr gespart werden soll.

Das wollen Umwelt- und Verkehrsverbände nicht hinnehmen. Die Fahrradclub-Landesverbände des ADFC Hamburg und ADFC Schleswig-Holstein, der Fahrgastverband Pro Bahn Schleswig-Holstein Hamburg und der ökologische Verkehrsclub VCD Nord appellieren an die Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein und Hamburg, diesen Kürzungen nicht zuzustimmen.

Stephanie Meyer, Landesvorsitzende ADFC Schleswig-Holstein,
Samina Mir, Landesvorsitzende ADFC Hamburg,
Stefan Barkleit, Landesvorsitzender Pro Bahn Schleswig-Holstein Hamburg,
Jens Deye, Vorstandsmitglied VCD Nord,

fordern gemeinsam:

"Mit Befremden mussten wir vernehmen, dass die Bundesregierung plant, im Verkehrsbereich ausgerechnet an den sozialen und nachhaltigen Formen von Fahrrad bis Schiene zu sparen! Während jedoch an den Fördermitteln für den kommunalen Radverkehr massiv gekürzt wird und ein Sonderprogramm für zeitgemäße Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen gleich vollständig gestrichen werden soll, bleibt der Straßenbauetat für Autobahnen gänzlich unangetastet.

Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen die dringend notwendigen Förderungen für die Instandsetzung und den Ausbau der Schieneninfrastruktur, entgegen vorheriger Beschlüsse und Zusagen an die Bundesländer, jedoch weiter radikal gekürzt werden. Dabei leiden Wirtschaftsstandorte wie Kiel inzwischen erheblich unter der schlechten Erreichbarkeit, die der Sanierungsstau ausgelöst hat. Im gleichen Zuge sollen aber die Subventionen für klimaschädliche und wirtschaftlich unbedeutende Regionalflughäfen weiter erhöht werden.

Mit diesen Kürzungen wirft die Bundesregierung nicht nur die Planungen der Kommunen und Bundesländer für den Ausbau von Rad- und Schieneninfrastruktur zurück und bringt sie vielerorts zum Stoppen. Es führt auch zu einem Vertrauensverlust - den wir uns in diesen Zeiten nicht erlauben können.

Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten: Setzen Sie sich in den anstehenden abschließenden Haushaltsberatungen für eine Rücknahme der angekündigten Kürzungen ein. Nutzen Sie Ihre Stimme darüber hinaus dafür, die bisherigen Förderungen zu sichern und wenn möglich, sogar auszubauen. Denn von einem gut ausgebauten Radwege- und Schienenangebot sowie sanierten Bahnhöfen profitieren alle Menschen, die in Schleswig-Holstein oder der Metropolregion Hamburg wohnen oder uns dort besuchen kommen!"


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/appell-an-bundestagsabgeordnete-jetzt-nicht-an-sozialer-verkehrspolitik-sparen-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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