Zertifikatsübergabe Universität Kiel

Zertfikitatsübergabe, v.l.n.r.: Sebastian Starzysnki, Dr. Uwe Pfründer, Kanzlerin Claudia Ricarda Meyer (alle CAU Kiel), Stephan Steffen (ADFC SH), Tobias von der Heide (MWVATT) © Corinna Krömer, Uni Kiel

ADFC zertifiziert CAU als Fahrradfreundliche Arbeitgeberin in Gold

Der ADFC hat die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) am 25. April als Fahrradfreundliche Arbeitgeberin in Gold ausgezeichnet.

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) hat mit 27.000 Studierenden und über 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Größe einer Kleinstadt in der Großstadt Kiel. Die Anzahl von Menschen aus Wissenschaft, Lehrbetrieb, Technik und Verwaltung, die sich täglich zu und in den Campusbereichen bewegen, ist beträchtlich. Die CAU hat daher eine besondere Verantwortung zur Bewältigung des Mobilitätsaufkommens in der Region. Als Universität und Arbeitgeberin hat die CAU den Anspruch, die Gesellschaft auf den Gebieten Gesundheit, Umwelt und Energie mitzugestalten. Seit 2014 gibt es ein eigenes Umweltmanagement-Team, welches ein Mobilitätskonzept entwickelt hat, das stetig fortgeschrieben und strategisch umgesetzt wird. Ergebnisse sind u.a. die Verlängerung der städtischen Veloroute auf dem Campus durch die CAU, das Jobticket, Kooperationen mit der Sprottenflotte und die Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur. Seit 2018 verwendet die CAU Elektro-Dienstfahrräder für die Mitarbeitenden aus Technik und Service, um die Wege auf dem weitläufigen Campus im täglichen Betrieb der Universität möglichst ohne Auto zurückzulegen.

Claudia Ricarda Meyer, Kanzlerin der CAU, selbst als Radfahrerin zu ihrem Arbeitsplatz unterwegs, nimmt die Auszeichnung gerne entgegen:

„Die Universität trägt mit seiner großen Anzahl an Beschäftigten und Studierenden in Kiel maßgeblich zum Verkehrsaufkommen bei. Die Verantwortung, die daraus erwächst, nehmen wir an. Um Mobilität und Nachhaltigkeit zu verbinden, schaffen wir Anreize für Mitarbeitende, um für den Arbeitsweg das Fahrrad wählen zu können: dazu zählen überdachte und abschließbare Fahrradabstellmöglichkeiten, Reparaturstationen sowie zunehmend Duschen und Umkleiden in den Gebäuden. Mit diesen und weiteren Maßnahmen leistet die CAU Überzeugungsarbeit für den Umstieg auf das umweltfreundliche und gesündere Verkehrsmittel Fahrrad.“

Stephan Steffen, Stellvertretender Landesvorsitzender des ADFC Schleswig-Holstein, betont: „Die CAU Kiel hat sich sehr engagiert auf die Prüfungen vorbereitet, und noch vor dem Audit weitere Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, in den letzten Jahren wurden stetig weitere Radabstellanlagen aufgebaut, aber auch die universitätsinterne Werbung fürs Radfahren verstärkt. Die Universität denkt das Fahrrad bei den vielen Neubauten mit Duschen und Fahrradkellern mit und berücksichtigt die Belange der Radfahrenden in vielen Bestandsgebäuden und dem weitläufigen Universitätsgelände. Wir sind zuversichtlich, dass sich auch andere Arbeitgeber nach ihren Möglichkeiten daran ein Beispiel nehmen und sich für mehr Fahrradfreundlichkeit einsetzen.”

Steffen ergänzt, dass die Zertifizierung nicht ohne den engagierten Einsatz der Mobilitäts- und Gebäudemanagements  möglich gewesen wäre. Dazu führt Steffen aus: „An der Universität arbeiten viele Menschen, die das Fahrrad nutzen und schätzen. Die Universitätsleitung sieht und unterstützt das. Aber Fahrradfreundlichkeit hört nicht an den Grenzen des Betriebsgeländes auf. Das hat die CAU erkannt und sich aktiv am Bau der Veloroute 10 auf ihrem Gelände beteiligt und arbeitet weiter an der noch besseren Anknüpfung ihres Geländes mit der Landeshauptstadt!“

Tobias von der Heide, Staatssekretär im Verkehrsministerium, ist als Ehrengast bei der Übergabe anwesend: „Unser Ministerium wurde im vergangenen Jahr als erstes Landesministerium als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber in Gold ausgezeichnet. Ich freue mich, dass mit der Universität Kiel jetzt ein weiterer öffentlicher Arbeitgeber dieses Zertifikat erhält. Die öffentliche Verwaltung hat eine wichtige Vorreiterrolle. Die CAU Kiel nimmt als einer der größten Arbeitgeber im Land eine Leuchtturmfunktion ein. Es wäre schön, wenn wir bald viele weitere fahrradfreundliche Arbeitgeber in Schleswig-Holstein haben, darum möchte ich alle Unternehmen und Einrichtungen aufrufen, zu überprüfen, wie sie das Radfahren für ihre Mitarbeitenden noch attraktiver gestalten können.“

 „Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ in Bronze, Silber und Gold

Das Zertifikat des ADFC gibt es in Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für alle ist eine Mobilitäts-Koordinator*in als zentrale Anlaufstelle. Zusatzpunkte gibt es für großzügig gestaltete Fahrradparkplätze nah am Eingang, Umkleidemöglichkeiten und Duschen. Positiv bewertet werden auch Angebote zur Fahrradreparatur, saisonale Fahrrad-Checks, Diensträder, Mitmachaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“, individuelle Streckenberatung oder Betriebsausflüge mit dem Rad.

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber werden - die Chancen und Vorteile im Schnellcheck:

Fahrradfreundlichkeit ist nachhaltig und klimaneutral: Mit geringem Aufwand kommen Unternehmen ihren Nachhaltigkeitszielen näher. Mit dem Rad pendelt es sich besser: Mitarbeiter*innen sind unabhängig unterwegs und starten ohne Stau und Warten in den Tag. Entspannte Parksituation: Je mehr Mitarbeiter*innen  mit dem Rad kommen, desto weniger Parkraum wird benötigt und vorhandene Flächen können anders genutzt werden.

Gesunde Mitarbeitende: Aktive Mobilität hilft beim Stress abbauen. Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, beugt zudem Bewegungsmangel und damit einhergehenden Einschränkungen vor. Gestärkter Teamgeist: Gemeinsame Fahrradaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“ oder „Stadtradeln“ fördern die Kommunikation und das Wir-Gefühl. Höhere Attraktivität als Arbeitgeber: Fahrradfreundliche Arbeitgeber haben die Nase vorn beim Wettbewerb um Fachkräfte, die bei der Stellensuche nicht nur aufs Gehalt achten.

Hinweis an Redaktionen: Alle Infos zum Siegel gibt es auf http://www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de.

Downloads

Zertifikatsübergabe Universität Kiel

Zertifikatsübergabe Universität Kiel

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Zertifikatsübergabe, Grußwort von der Heide

Zertifikatsübergabe, Grußwort von der Heide

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Universität Kiel, Übergabe mit Fahrrädern

Universität Kiel, Übergabe mit Fahrrädern

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https://sh.adfc.de/pressemitteilung/adfc-zertifiziert-cau-als-fahrradfreundliche-arbeitgeberin-in-gold

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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