ADFC SH zum Scheitern der StVG-Reform im Bundesrat

StVG-Reform der Ampel: Blockade durch Bundesrat. Der ADFC SH befürchtet weitere Verschlechterungen für die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern und Radfahrern und den Stillstand beim Ausbau der Radwegenetze im Norden.

Der Fahrradclub ADFC Schleswig-Holstein ist schockiert, dass die Reform des Straßenverkehrsgesetzes am Freitag im Bundesrat gescheitert ist. Der ADFC befürchtet weitere Verschlechterungen für die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern und den Stillstand beim Ausbau der Radwegenetze im Norden. Der ADFC lobt jedoch die Schleswig-Holsteinische schwarz-grüne Landesregierung, die dem Reformentwurf zugestimmt hat.

ADFC-Landesgeschäftsführer Jan Voß: „Es ist unfassbar: Sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch der Verkehrsausschuss im Bundesrat haben sich klar dafür ausgesprochen, dass der Radverkehr mehr Platz braucht – und um Zustimmung für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes geworben. Trotzdem haben neun Bundesländer die dringend notwendige Reform in letzter Minute verhindert. Dieses Verhalten der Bundesländer ist rückständig und unverantwortlich!“

Während im Verkehrsausschuss des Bundesrates noch 15 Bundesländer für die Novelle stimmten, votierten neun Bundesländer in der abschließenden Ratssitzung gegen den Gesetzentwurf. „Wir sind froh, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung die Bedeutung des Gesetzentwurf erkannt hat, und ihre Zustimmung beibehalten hat“, lobt Landesgeschäftsführer Jan Voß: „Umso ärgerlicher ist es, dass Minister Madsen weiterhin gefordert ist, gemeinsam mit seinen Länderkolleg*innen für eine progressive, zukunftsgerichtete Novelle des Straßenverkehrsgesetzes zu streiten. Damit dieses Gesetz aus der Kaiserzeit endlich mit allen Aspekten im 21. Jahrhundert ankommt!“

Der ADFC sieht sich mit seiner Forderung nach einer Novelle nicht allein. Über 1000 Kommunen der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" sind ebenso schockiert. In diesem Bündnis haben sich parteiübergreifend Städte und Gemeinden zusammengefunden, die die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung ins Straßenverkehrsrecht integriert sehen wollen.
Für Voß ist klar: „Bis der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag angerufen und eine Einigung erzielt ist, wird die Sicherheit des Radverkehrs weiter gefährdet. Auch kommt der zügige Ausbau von Radwegenetzen ins Stocken und die Schaffung klimaresilienter Kommunen wird um wichtige Wochen zurückgeworfen.“

Straßenverkehrsgesetz aus der Kaiserzeit endlich reformieren

Das aus der Kaiserzeit stammende Straßenverkehrsgesetz fördert ausschließlich die Sicherheit und Leichtigkeit des Autoverkehrs und führt in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren von Kommunen oftmals nicht umgesetzt werden können. Deshalb drängen der ADFC und die Kommunen seit Langem auf die Reform des Gesetzes. Die Bundesregierung hat die Reform des StVG im Koalitionsvertrag festgeschrieben und einen brauchbaren Gesetzesvorschlag gemacht. Dieser droht nun durch die Verweigerung von neun Bundesländern zu scheitern.   

Für Rückfragen:

Jan Voß

Landesgeschäftsführer
ADFC Schleswig-Holstein e. V.
Herzog-Friedrich-Str. 65, 24103 Kiel
e-mail: jan.voss@adfc-sh.de
Mobil:  0157-74726965

Über den ADFC Schleswig-Holstein

Der ADFC Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 8.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Schleswig-Holstein. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf landes-, kreis- und kommunalpolitischer Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.


https://sh.adfc.de/pressemitteilung/adfc-sh-zum-scheitern-der-stvg-reform-im-bundesrat

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 215.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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