ADFC zum Koalitionsvertrag: Verkehrswende kann nicht warten

Der ADFC drängt bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags insbesondere auf die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes im Hinblick auf Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung.

Fahrradfahren in der Stadt. Hier: Invalidenstraße, Berlin-Mitte.
Fahrradfahren in der Stadt. Hier: Invalidenstraße, Berlin-Mitte. © ADFC/Gerhard Westrich

Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Mit dem Koalitionsvertrag bekennen sich SPD, Grüne und FDP zu mehr und besserem Radverkehr, das ist für die Erreichung der Klimaziele im Verkehr auch absolut notwendig. Es soll laut Vertrag eine Finanzierung bis 2030 für lückenlose, nutzerfreundliche Radwegenetze geben. Auch das ist gut so, denn das Fahrradland, das die Bundesregierung durch den Nationalen Radverkehrsplan anstrebt, baut man nicht mit Sonderprogrammen in zwei, drei Jahren.“

Verkehrswende kann nicht warten

Auch dass die Koalition sich verpflichtet, das veraltete Straßenverkehrsgesetz im Hinblick auf Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung zu modernisieren, sei absolut essenziell für die Verkehrswende, so Peters weiter. „Was noch fehlt, ist ein klares Bekenntnis zu Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit“, sagt Rebecca Peters.

Der ADFC werde diese wichtigen Schritte vom voraussichtlichen Verkehrsminister Wissing einfordern. Das Thema Radverkehr könne er nicht, wie in Rheinland-Pfalz, auf die Kommunen abwälzen, sondern müsse als Bundesverkehrsminister zum Fahrrad Farbe bekennen, so Peters.

Der ADFC weist darauf hin, dass schon Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes in Aussicht gestellt, aber nicht eingelöst hat. In Rheinland-Pfalz habe sich Volker Wissing (FDP) als Förderer des Radverkehrs nicht besonders hervorgetan, das müsse sich im Bund jetzt ändern, so der ADFC.

Rebecca Peters: „Die nächste Regierung muss eine moderne Verfassung für die Straße in den ersten 100 Tagen auf den Weg bringen. Wir brauchen Taten, damit das Fahrradland Wirklichkeit wird.“

Aktualisiert am 15.12.2021


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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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