ADFC-Bundeshauptversammlung sendet starkes politisches Signal

Die ADFC-Bundeshauptversammlung fand am 13. und 14. November 2021 pandemiebedingt weitgehend digital statt. Mit Rebecca Peters wählten die knapp 150 Delegierten einen Generationswechsel an der Vorstandsspitze sowie ein neues Vorstandsteam.

Gruppenbild des ADFC-Bundesvorstands auf einem Treppenabsatz, von oben fotografiert
Der Bundesvorstand des ADFC. Von links nacht rechts: Christian Tänzler, Dr. Joachim Lohse, Amelie Döres, Christoph Schmidt, Rebecca Peters, Reinhard Buschmann, Hanna Grau. © ADFC/Deckbar

Die 41. ADFC-Bundeshauptversammlung tagte pandemiebedingt erstmals hybrid, also digital und – unter strengen Hygienevorschriften – in Präsenz in Berlin.

Egal ob vor Ort oder vor dem heimischen PC, gemeinsam wollten die knapp 150 Delegierten die Weichen für die zukünftige Arbeit des Vereins stellen. „Wir wollen diesen tollen Verband noch besser machen“, so formulierte es Hermino Katzenstein, Vorsitzender der Bundeshauptversammlung, zu Beginn.

Politischer Leitantrag: Fahrradland bis 2030

Zum Auftakt der Bundeshauptversammlung sendeten die Delegierten ein starkes politisches Signal an die Koalitionsparteien. Ohne Gegenstimme stimmte die Versammlung dem politischen Leitantrag des Bundesvorstands zu. Darin fordert der ADFC von der neuen Bundesregierung den Nationalen Radverkehrsplan 3.0 und das ausgerufene Fahrradland Deutschland bis 2030 konsequent umzusetzen.

„Das Fahrradland, dass sich die Regierung auf die Fahnen geschrieben hat, ist längst überfällig. Um es zu realisieren, brauchen wir eine nationale Kraftanstrengung. Alle müssen mitziehen, sonst ist es unmöglich. Bund, Länder und Kommunen müssen diesen Prozess gemeinsam tragen und gestalten“, sagte Rebecca Peters, zu diesem Zeitpunkt noch stellvertretende ADFC-Bundesvorsitzende. „Wir fordern, dass die Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt in der nächsten Legislaturperiode beschleunigt und intensiviert wird – für das Klima, für die Verkehrssicherheit, für lebenswerte Städte und Dörfer und vor allem für uns Menschen.“

Um zu zeigen, wie es gehen kann, hatte der ADFC im Vorfeld der Bundestagswahl den Aktionsplan „So geht #Fahrradland“ entwickelt. Darin ist beschrieben, wie die Bereiche Recht, Finanzierung und Personal reformiert werden müssen, damit das Fahrradland 2030 Wirklichkeit werden kann.

Zum Aktionsplan „So geht #Fahrradland“

Generationswechsel an der Vorstandspitze

Einen großen Umbruch gab es im Bundesvorstand. Unter großem Applaus dankte die Versammlung Gereon Broil, Frank Hofmann, Birgit Kloppenburg, Ludger Koopmann, Ralf Puslat und Ulrich Syberg für die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre, das enorme Engagement und die vielen Stunden, die der Vorstand dem ADFC ehrenamtlich gewidmet hat.

„Ihr habt das Fundament geschaffen, für alles, was der ADFC noch sein kann. Dieses Fundament ist verdammt stabil und wir können darauf sehr hoch bauen,“ sagte ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider bei der Verabschiedung.

Die Nachfolge von Ulrich Syberg tritt die Verkehrsgeographin Rebecca Peters an. Die Delegierten wählten die 25-Jährige aus Niederkassel mit überwältigender Mehrheit zur neuen ADFC-Bundesvorsitzenden.

Starker Vorstand gewählt

An ihrer Seite steht ein neues Vorstandsteam mit Kompetenzen aus Wirtschaft, Politik, Stadt und Land. Neu im Vorstand sind Kommunikationsexperte Reinhard Buschmann (42) aus Berlin, Diplom-Kauffrau Amelie Döres (59) aus Mainz, Ärztin und Fahrrad-Unternehmerin Hanna Grau (31) aus Weilerswist, der ehemalige Verkehrssenator der Hansestadt Bremen Dr. Joachim Lohse (63) aus Hamburg, IT-Unternehmer Christoph Schmidt (45) aus Köln sowie Tourismusexperte Christian Tänzler (59) aus Berlin. 


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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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